Werbung per Newsletter: Das 1×1 für Unternehmen

E-Mail-Werbung ist ein effektiver Weg, um gezielt Kunden zu erreichen. Vor allem die geringen Kosten und die persönliche Ansprache machen die E-Mail als Marketinginstrument interessant. Die technische Hürde ist heute dank zahlreicher Anbieter von Komplettlösungen nahezu bei null.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Aber: Unternehmen sollten sich der rechtlichen Risiken bewusst sein, auch um Abmahnungen zu vermeiden. Was Sie für eine rechtssichere Newsletter-Werbung wissen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Holen Sie eine Einwilligung des Empfängers ein

Wenn Sie potenzielle Kunden über Ihr Angebot informieren wollen, benötigen Sie eine vorherige Einwilligung des Empfängers.

Liegt eine Einwilligung nicht vor, versenden Sie unzumutbar belästigende und damit unerlaubte Werbung. Dies ergibt sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG). Nicht nur der Betroffene, sondern auch Mitbewerber können einen Verstoß schon bei einer einzigen E-Mail ohne erforderliche Einwilligung abmahnen.

Ausnahmsweise kann bei Bestandskunden auf eine Einwilligung verzichtet werden, wenn

  • ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
  • der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
  • der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
  • der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Ist nur eine der oben genannten Voraussetzungen nicht gegeben, ist die Versendung eines Newsletters nicht erlaubt.

Eine Einwilligung kann nach einiger Zeit ihre Aktualität verlieren, wenn sie nicht genutzt wird. Die Rechtsprechung geht von einem Zeitraum von 12 Monaten bis vier Jahren aus. Bei einer regelmäßigen Versendung von Newslettern bleibt die Einwilligung hingegen aktuell.

Machen Sie die Einwilligung deutlich

Eine Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn der Nutzer sie deutlich erkennt. Ich empfehle, das Anmeldeformular mit einem verständlichen Einwilligungstext zu versehen. Alternativ kann ein Hinweis auf die Bedingungen erfolgen, dann aber muss durch einen Klick auf eine entsprechende Checkbox oder einen Button dokumentiert werden, dass diese zur Kenntnis genommen wurden. In allgemeinen Geschäftsbedingungen muss die Einwilligung optisch hervorgehoben werden.

Aus der Einwilligung muss ersichtlich werden, gegenüber wem (das Unternehmen) wofür (Zusendung eines Newsletters mit Produktinformationen per E-Mail) eingewilligt wird. Darüber hinaus müssen Sie auf die Möglichkeit hinweisen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Geben Sie dabei auch an, gegenüber wem der Widerruf zu erklären ist.

Stellen Sie sicher, dass die Einwilligung nachweisbar ist

Ein sicherer Weg, die Einwilligung eines Empfängers zu dokumentieren, ist seine Unterschrift unter einem entsprechenden Formular. Damit wird ausgeschlossen, dass jemand die E-Mail-Adresse eines anderen einträgt, der dies gar nicht will.

Eine Unterschrift auf Papier ist im Internet natürlich unpraktikabel, sodass die Einwilligung auch durch das sogenannte „Double-Opt-In“-Verfahren dokumentiert werden kann. Der Empfänger enthält bei der Anmeldung über die Webseite einen Bestätigungslink an seine E-Mail-Adresse. Damit wird sichergestellt, dass der Inhaber der E-Mail-Adresse sich auch tatsächlich für den Newsletter eingetragen hat.

Die Bestätigungsmail selbst darf keinen werblichen Inhalt haben, sonst handelt es sich bereits um unerwünschte Werbung. Achten Sie daher auf eine neutrale Gestaltung.

Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung

Wenn Sie Newsletter versenden wollen, müssen in Ihrer Datenschutzerklärung angeben, dass Sie die Daten Ihrer Kunden auch zum Zwecke der Werbung nutzen wollen.

Jeder Newsletter braucht ein Impressum

Die Impressumspflicht gilt für alle geschäftlichen E-Mails und damit auch für Newsletter. Daher muss in jedem Newsletter ein Link zum Impressum angebracht sein.

Beachten Sie das Urheberrecht

Texte und Bilder dürfen nicht einfach kopiert werden. Überprüfen Sie, ob Sie die erforderlichen Lizenzen erworben haben bzw. bei der Benutzung kostenloser Lizenzen, ob und unter welchen Bedingungen die kommerzielle Nutzung erlaubt ist.

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