Titelschutz von Büchern

Selfpublishing ist im Trend. Mittlerweile gibt es zahlreiche Verlage, über die jeder ein Buch professionell im Buchhandel vermarkten kann. Autoren sollten vor einer Veröffentlichung aber beachten, dass der Name ihres Buchs noch frei ist.

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Denn wenn bereits ein anderer Autor denselben Namen bereits nutzt, kann dies eine Rechtsverletzung darstellen. In diesem Beitrag lesen Sie, warum Sie sich Gedanken zum Titelschutz machen sollten und was Sie beachten müssen.

Wie sind Werktitel geschützt?

Das Markengesetz schützt die Titel von Werken wie Büchern, Zeitschriften und Apps. Dabei braucht es anders als bei einer Marke keine Eintragung in ein Register, es genügt bereits aus, dass der Werktitel tatsächlich benutzt wird. Der Titelschutz entsteht also bereits, wenn ein Werk im Inland verkauft wird. Besondere Anforderungen an die Auflage stellt die Rechtsprechung dabei nicht. Wenige hundert Exemplare reichen bereits aus, damit das Recht an dem Titel entsteht.

Damit der Titel schutzfähig ist, muss er aber dazu in der Lage sein, das Werk von anderen zu unterscheiden. An die erforderliche Kennzeichnungskraft stellt die Rechtsprechung aber eher geringe Anforderungen. Sie fehlt, wenn der Titel sich darin erschöpft, den Inhalt des Werks zu beschreiben. Der Hintergrund ist, dass für beschreibende Angaben ein Bedürfnis besteht, sie für die Allgemeinheit freizuhalten. Einzelne Autoren sollen diese Begriffe nicht für sich monopolisieren können.

Werktitelschutz verneint:

„Internetrecht“ für ein juristisches Fachbuch (Landgericht Berlin, Urteil vom 14.2.2008 – 52 O 416/07), „Wellness“ für Bücher über Wellness (Landgericht München I, Urteil vom 05.06.1991 – 7 HKO 5076/91).

Das Werktitelrecht steht im Ausgangspunkt dem Autor eines Buchs zu. Es kann allerdings durch eine entsprechende Vereinbarung auf den Verlag übergehen, in der Regel enthält der Verlagsvertrag eine entsprechende Regelung.

Wann entsteht der Werktitelschutz?

Der Schutz an einem Werktitel entsteht, wie erwähnt, mit der Aufnahme der Benutzung. Über eine Titelschutzanzeige kann der Schutz des Werktitels allerdings vorgezogen werden. Macht der Autor einen Titel in branchenüblicher Weise bekannt, kann er sich den Werktitelschutz „sichern“. Dadurch kann er das Buch schreiben, ohne dass ihm in der Zwischenzeit ein anderer Autor zuvor kommt.

Das Werk muss dann allerdings in angemessener Zeit erscheinen, in der Regel innerhalb von sechs Monaten. Andernfalls entsteht der Titelschutz erst zu dem Zeitpunkt, in dem dem der Titel benutzt wurde. Ist zwischenzeitlich ein anderes Werk erschienen, kann dann auch die Titelschutzanzeige nichts mehr an der Rechtsverletzung ändern.

Wann liegt eine Verletzung des Werktitelrechts vor?

Das Werktitelrecht gibt dem Autoren die Möglichkeit, sich gegen Werke mit einem verwechselbaren Titel zur Wehr zu setzen. Eine Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn sich die angesprochenen Verkehrskreise anhand des Gesamteindrucks der Titel in der Identität der Werke irren können.

Relevante Aspekte für die Verwechslungsgefahr:

  • Ist die Kennzeichungskraft des Titels hoch oder niedrig (Originalität)?
  • Wie ähnlich sind die Zeichen der beiden Titel?
  • Wie nah sind sich beide Werke?

Ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt ist eine Wertungsfrage, die nicht immer einfach zu beantworten ist. Vor allem, wenn beide Titel nicht identisch und unterschiedliche Werkarten betroffen sind (z.B. Buch und Fernsehsendung), sollte eine eingehende Prüfung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erfolgen.

Kontakt aufnehmen
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Schreiben Sie uns und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Hier klicken oder Dateien in diesen Bereich ziehen

Bis zu 10 Dateien sind möglich

Symbol Papirflieger
Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns bei Ihnen.

Unerwarteter Fehler

Leider konnte die Nachricht nicht versendet werden. Bitte versuchen Sie es später erneut.

Was sind die Folgen einer Verletzung des Titelschutzes?

Der Inhaber eines Werktitelrechts hat eine Vielzahl an Möglichkeiten, insbesondere kann er Unterlassung einer weiteren Nutzung des Titels verlangen. Ein Buch, das ein Werktitelrecht verletzt, muss also vom Markt genommen werden. Zudem hat er einen Anspruch auf Schadensersatz, Auskunft über die Rechtsverletzungen und Vernichtung der produzierten Werke. Die Anwaltskosten für eine berechtigte Abmahnung muss der Abgemahnte erstatten.

Wie können Autoren eine Titelschutzverletzung vermeiden?

Als Autor sollten Sie schon am Beginn eines Buchprojekts überlegen, ob sie ihren Titel durch eine Titelschutzanzeige sichern wollen. Vor einer Veröffentlichung sollte in jedem Fall eine eingehende Recherche erfolgen, ob bereits Werktitel bestehen, die eine Verwechslungsgefahr begründen können. Ausgangspunkte einer Recherche können das Verzeichnis lieferbarer Bücher oder die Einträge in der Deutschen Nationalbibliothek sein. Darüber hinaus bietet Google die Möglichkeit, die Nutzung von Titeln zu überprüfen. Überlegen Sie dabei auch, verschiedene Schreibweisen zu wählen.

Haben Sie sich für einen Titel entschieden, sind sich aber unsicher, ob er genutzt werden kann, sollten Sie in jedem Fall eine rechtliche Einschätzung vornehmen lassen. Besteht ein Risiko, können Sie durch eine Abwandlung der Schreibweise, einen Untertitel oder andere Anpassungen für eine größere Sicherheit sorgen.

Wie kann ein Anwalt für Urheber- und Medienrecht helfen?

Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht wird zu nächst prüfen, ob ein Werktitelschutz besteht und der andere Titel eine Verwechslungsgefahr begründet. In einem ersten Schritt fordert er den Verletzer (z.B. den Verlag des anderen Buchs) außergerichtlich im Wege einer Abmahnung dazu auf, den Vertrieb des verletzenden Werks zu unterlassen. Eine schnelle Durchsetzung des Werktitelrechts kann im Wege einer einstweiligen Verfügung erreicht werden.

Liegt eine Abmahnung vor, kann ein fachkundiger Anwalt einschätzen, ob die behauptete Rechtsverletzung besteht und wie Sie am besten vorgehen. Das Werktitelrecht ist kompliziert und speziell, daher sollen Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt mit Erfahrung in diesem Bereich auswählen.

War dieser Beitrag hilfreich für Sie?

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Über den Autor
Rechtsanwalt 


Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert