Wann Polizisten fotografiert und gefilmt werden dürfen

Polizistinnen und Polizisten sind während ihrer Arbeit immer wieder damit konfrontiert, dass Unbeteiligte von ihnen Fotos oder Videos anfertigen. Nicht selten verlangen sie dann die Löschung, nehmen die Personalien auf oder beschlagnahmen sogar das Handy oder die Kamera. Was erlaubt ist und welche rechtlichen Grenzen man kennen sollte, klären wir in diesem Beitrag.

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wann sind Fotos und Videos erlaubt?

Fotos dürfen offen grundsätzlich angefertigt werden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten kann einer Aufnahme aber entgegenstehen. Dies ist zum Beispiel anzunehmen, wenn die Person keinerlei Anlass gegeben hat, von anderen gefilmt zu werden.

Bei Polizeibeamten wird dies in der Regel aber nicht der Fall sein, wenn sie dienstlich handeln. Denn in diesem Fall sind sie nicht privat unterwegs, sondern üben eine hoheitliche Tätigkeit aus. In einer Demokratie ist die Kontrolle staatlicher Handlungen ein hohes Gut, daher sind Aufnahmen tendenziell erlaubt.

Oftmals versucht die Polizei, die Aufnahme von Einsatzhandlungen mit einem Verweis auf § 201 StGB zu unterbinden. Hiernach ist es nicht zulässig, das nicht öffentlich gesprochene Wort aufzuzeichnen. Da schon die Anfertigung der Aufzeichnung unter Strafe gestellt ist, argumentiert die Polizei dann vorschnell, es liege ein Anfangsverdacht für eine Straftat vor.

Die Rechtsprechung geht allerdings davon aus, dass ein „nicht öffentlich“ gesprochenes Wort dann nicht vorliegt, wenn die Beamten davon ausgehen müssen, von Dritten wahrgenommen zu werden. In diesem Fall liegt eine „faktische Öffentlichkeit“ vor. Daraus folgt, dass Aufnahmen auf öffentlichen Plätzen und Wegen, bei denen die Polizei davon ausgehen muss, nicht allein zu sein, nicht nach § 201 StGB strafbar ist. Problematisch ist es hingegen, wenn der Betroffene selbst filmt, während weit und breit niemand in der Nähe ist (z. B. bei einer Verkehrskontrolle auf einer menschenleeren Straße). Hier kommt eine Strafbarkeit von Tonaufnahmen in Betracht.

Faustformel

Wer nicht Betroffener einer Maßnahme ist, also die Polizei bei Maßnahmen beobachtet, darf diese grundsätzlich filmen. Denn in diesem Moment besteht eine faktische Öffentlichkeit. Achtung: Damit ist noch nichts über die Veröffentlichung des Materials gesagt!

Dürfen Aufnahmen auch veröffentlicht werden?

Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, auf denen Personen abgebildet sind, ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Im Grundsatz ist jede Veröffentlichung einer Aufnahme einwilligungsbedürftig, wenn der Betroffene erkennbar ist.

Das Gesetz kennt in § 23 Abs. 1 des Kunsturhebergesetzes (KUG) allerdings mehrere Ausnahmen, die beim Filmen von Polizeimaßnahmen relevant sein können:

  • Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte.
    Wenn ein Bild Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse thematisiert, kann es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte handeln. Erforderlich ist immer eine Abwägung zwischen dem Interesse an der Veröffentlichung und dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten. Zeitgeschichte ist dabei weit zu verstehen, sodass ein Polizeieinsatz in der Regel hierunter fallen wird. Nicht erlaubt ist es hingegen, einzelne Personen herauszugreifen, die sich nicht durch eine besondere Tätigkeit abheben. Zum Beispiel wird ein Polizist, der seinen Schlagstock gegen Versammlungsteilnehmer einsetzt, sich gegen eine Veröffentlichung nicht wehren können. Steht ein Beamter in der Reihe mit anderen, darf eine Porträtaufnahme hingegen nicht veröffentlicht werden.
  • Bilder, auf denen Personen nur Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit sind.
    Ein Foto von Polizeibeamten darf daher auch dann veröffentlicht werden, sofern andere Elemente im Vordergrund stehen und die abgebildeten Personen daher austauschbar sind. Eine Porträtaufnahme wäre hingegen nicht zulässig.
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
    Auch hier gilt, dass der Charakter der Versammlung in dem Foto im Vordergrund stehen muss. Einzelne Personen stellvertretend herauszugreifen, ist hingegen nicht zulässig.

Das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten kann es gegebenenfalls erfordern, die Bilder zu verpixeln oder die Identität auf andere Weise unkenntlich zu machen. Zumeist werden das Interesse an der Veröffentlichung und das Persönlichkeitsrecht gegeneinander abzuwägen sein.

Da es im Zweifel auf die Darstellung der Situation und nicht der Person der Beamten ankommt, ist eine Anonymisierung stets empfehlenswert. Wenn im Einzelfall doch erkennbar sein soll, welche Beamten handeln, sollte unbedingt vorab ein Anwalt für Medienrecht um Rat gefragt werden.

Wann sind Aufnahmen unzulässig?

Relevant im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen kann sein, dass hilflose Personen nicht unbefugt fotografiert werden dürfen, wenn ihre Hilflosigkeit zur Schau gestellt und dadurch ihr höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt wird:

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

§ 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB

Das kann zum Beispiel bei extrem betrunkenen Personen der Fall sein oder bei Unfällen. Schon die Anfertigung der Bildaufnahme ist untersagt und strafbar. Das gilt aber nicht unbedingt für Journalisten, sie dürfen derartige Aufnahmen herstellen.

Darf die Polizei zur Löschung von Aufnahmen auffordern?

Bei zulässig hergestellten Aufnahmen darf die Polizei nur in engen Grenzen eine Löschung verlangen. Es braucht konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Aufnahmen entgegen den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes unter Missachtung des Rechts der Polizeibeamten und/oder Dritter am eigenen Bild auch veröffentlicht werden. Es reicht nicht aus, dass generell solche Aufnahmen von Polizeibeamten häufig im Internet veröffentlicht sind (Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 13.03.2012 – 2 K 373/11 Me).

Setzt die Polizei die Löschung durch, obwohl die Aufnahmen zulässig waren, kann dies von den Verwaltungsgerichten festgestellt werden. Es ist zu empfehlen, hierfür einen Anwalt einzuschalten.

Ist eine Sicherstellung/Beschlagnahme des Handys/der Kamera zulässig?

Die Sicherstellung setzt voraus, dass die Polizei hiermit eine gegenwärtige Gefahr abwehren will. Wenn etwa eine polizeiliche Maßnahme durch das Filmen gestört wird, kann dies der Fall sein. Diese Voraussetzung ist aber nicht vorschnell anzunehmen. Denn wer einige Meter entfernt steht, wirkt auf eine polizeiliche Maßnahme nicht ein.

Beschlagnahmen darf die Polizei Handys oder Kameras nur nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Voraussetzung ist, dass die Gegenstände zu Beweiszwecken benötigt werden. Dabei sollte der Beschlagnahme ausdrücklich widersprochen werden, weil dann binnen drei Tagen ein Richter über die Zulässigkeit zu entscheiden hat.

Darf die Polizei die Personalien aufnehmen?

Wenn der Verdacht einer Straftat gegen die Person, die die Aufnahme gefertigt hat, vorliegt oder sie Zeuge einer Straftat ist, darf die Polizei nach der Strafprozessordnung die Personalien aufnehmen.

Ansonsten ist dies nur zulässig, wenn eine Gefahr besteht, zum Beispiel, weil konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Aufnahmen entgegen den Voraussetzungen des Kunsturhebergesetzes veröffentlicht werden. Im Rahmen von Versammlungen hat dies das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2015 nochmals klargestellt (BVerfG, Beschluss vom 24.07.2015 – 1 BvR 2501/13).

Werden Personalien aufgenommen, obwohl die Polizei hierzu nicht befugt war, kann dies durch die Gerichte im Nachhinein festgestellt werden.

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40 Antworten

  1. Avatar von Andy
    Andy

    Wie ist das denn wenn ich als „Beteiligter“ Aufnahmen machen möchte? Zum Beispiel wenn bei einer Verkehrskontrolle mit angeblicher „Gefahr im Verzug“ mein KfZ ohne meine Einwilligung durchsucht wird. Darf ich die Arbeit der Beamten festhalten wenn ich zusage die Aufnahmen nicht zu veröffentlichen?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich das gut überlegen, denn viele Beamte reagieren ungehalten auf Videoaufnahmen. Gerade „normale“ Situationen wie Verkehrskontrollen eskalieren schnell. Wenn die Beamten einverstanden sind, ist es natürlich kein Problem. Wenn Sie die Aufnahme ankündigen dürfte keine Verletzung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes vorliegen. Die Polizei kann aber ggf. wegen einer Gefährdung der Durchführung der polizeilichen Maßnahme das Filmen untersagen. Da wird es auf die Umstände im Einzelfall ankommen.

      1. Avatar von Denis
        Denis

        hallo, ich empfinde die antwort als nicht sehr aussagekraeftig. es ist doch bestimmt gesetzlich festgelegt ob ich bei einer personenkontrolle das ganze geschehen filmen darf oder nicht.
        eine einfache frage: darf ich eine polizeikontrolle (durchgefuehrt an meiner person) per smartphone festhalten?
        meiner meinung nach sollte dies das recht eines jeden buergers sein. es dient meiner eigenen sicherheit da polizeibeamte in deutschland keine kamera an sich selber mitfueheren (in den u.s.a. ist das mittlerweile gesetz). vorallem wenn ich als alleinige person ohne zeugen kontrolliert werde moechte ich das diese gesamte kontrolle von erfasst wird das moeglicherweise bei einer richterlichen verhandlung als beweismittel dient.

  2. Avatar von Selo
    Selo

    Was passiert wenn man ein Bild von der Polizei macht und es dann auf Facebook postet wenn man auch psychische Probleme hat und der Polizist mich anzeigt, was muss man dagegen machen ?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Hallo, ich empfehle Ihnen, über einen Rechtsanwalt eine Akteneinsicht zu beantragen und dann mit ihm eine Verteidigungsstrategie zu besprechen. Gerne können Sie sich an mich wenden.

  3. Avatar von Schiller Eduard
    Schiller Eduard

    Hallo!!!habe eine Frage. nach neuen Datenschutz Gesetz,darf ich mich selber Filmen bei eine Polizei Kontrolle ?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Sich selbst filmen dürfen Sie natürlich, es kann aber sein, dass die Tonaufnahme nicht zulässig ist. Die Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist strafbar. Ich halte es nicht für ratsam, selbst zu filmen, wenn man in eine Maßnahme gerät, weil hierdurch das Konfliktpotential steigt. Denn auch wenn Sie ankündigen, dass Sie sich selbst filmen, könnte die Polizei ggf. versucht sein, dies zu unterbinden.

  4. Avatar von Danny B.
    Danny B.

    Hallo und guten Abend Herr Prigge,

    meines Wissens nach darf ich das Gespräch aufnehmen (Sprachmemo) sofern ich dies unmittelbar vor Beginn der eigentlichen Kontrolle meiner Person ankündige. Ist dies richtig?
    Denn wie bereits erwähnt wurde, sind Polizeibeamte im Dienst ja IMMER zu zweit. Demnach sollte es zu einem Prozess kommen, unterliegt mein Wort den Beamten. Das ist förmlich zum Eigenschutz gedacht.
    Viele Grüße

    Danny B

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Die Kenntnis von einer Aufnahme kann in der Tat eine Strafbarkeit ausschließen, allerdings nach der herrschenden Meinung in der Literatur nicht, wenn der Betroffene nicht einverstanden ist. Wenn die Beamten also zum Ausdruck bringen, dass Sie nicht aufnehmen sollen, was wahrscheinlich ist, sollten Sie nicht filmen.

  5. Avatar von Aleander
    Aleander

    Gute Zeit. D.H. die Polizei Beamte durfen machen was sie wollen …. Bei anhalten das Fahrzeug wird das Privatzeit eingeshrankt dass das geld kostet . Noch eine Frage Müssen die Beamten sich auswaissen oder nicht ? Danke

  6. Avatar von Aron
    Aron

    Darf ich die Polizeikontrolle z.B bei einer Verkehrskontrolle oder bei einer normalen Personenkontrolle aufnehmen?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Wenn Sie nicht nur Bilder aufnehmen, sondern auch Ton, dann dürfte das unzulässig sein. Denn in dieser Situation dürfte das gesprochene Wort nicht öffentlich sein. Ich kann bei einer Kontrolle generell nur davon abraten.

      1. Avatar von s1mmel
        s1mmel

        Mich würde interessieren wenn ich das doch mache. Gehen wir mal davon aus das ich mein Auto verwanze, die Polizisten-Stimmen aufnehme und dann z.b. lt §239 StGB eine Strafantrag und Strafanzeige stelle und dem Staatsanwalt diese Aufnahmen zur Verfügung stelle, da mir eine Freiheitsberaubung angedroht wird, was eigentlich fast tagtäglich auf Deutschlands Straßen passiert. Was würde passieren? Wird das anerkannt vor Gericht? Hätte der Richter die Möglichkeit die Aufnahmen abzuerkennen? Oder muss er diese Aufnahmen mit einbeziehen?

        Ehrlich gesagt wäre es mir sehr viel Geld wert, im gleichen Zug eine Selbstanzeige zu starten und dieses zu rechtfertigen mit dem Schutz meines Rechtes auf Freiheit UND (ganz wichtig) dem allgemeinen gesellschaftlichem Interesse, Stichwort Zeitgeschichte, es wird nämlich Zeit das sich hier mal was ändert und Polizisten erkennen, das die Bürger sich gegen unrechtmässiges Vorgehen der Polizei erwehren. Ich denke JEDEN deutschen Bürger dürfte es brennend interssieren, wenn Polizisten eine Freiheitsberaubung begehen und geltendes Gesetz missachten.

        Eines noch, wie sieht das aus, wenn ich einen Presseausweis besitze? Stichwort §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz?

        Nicht falsch verstehen, wenn Polizisten sich richtig verhalten habe ich keinen Anlaß dafür, aber meistens habe ich einen……. meistens die Androhung einer Freiheitsberaubung bei einer Verkehrskontrolle wenn ich von meinem Recht Gebrauch mache zu Schweigen (bzw. Standard-Spruch „Dazu mache ich keine Angaben“).

  7. Avatar von Salim
    Salim

    Guten Tag 2 Polizisten haben gegen einen bekannten ihre Schlagstöcke ausgefahren und sind bedrohlich auf ihn zu gegangen um in einzuschüchtern. Ich drohte ihnen damit sie zu filmen wenn sie meinen Freund schlagen würden . Einer der Beamten schnappte mir das Handy aus der Hand warf es zu Boden und zeigte mich dann auf Grund des Paragraphes 201a an. Ist das rechtmäßig?

    1. Avatar von Patrick
      Patrick

      Bei mir war das ganz ähnlich. Ich habe gestern beobachtet und gefilmt wie ein Rudel Beamter eine minderjährige am Skatepark zusammen schlugen und ihr nen Sack über den Kopf zogen. Ich hab eine video Aufnahme mit mehreren Metern Abstand zum Geschehen gemacht, dabei kamen zwei Polizisten auf mich zu, sprachen direkt in die Aufnahme und rissen mir dann gewaltsam das Handy aus der Hand (wobei sie mir den Daumen verdrehten/verletzten) und löschten die Videoaufnahme aufgrund der Tonspur. Das Mädchen hat vor Schmerzen geschriehen und dann haben sie sie gewürgt. Die gesetzeslage dient hier leider keineswegs dem Schutz der Opfer, nur dem Schutz der Beamten. Kompletter Irrsinn aus menschlicher Sicht. Die Polizei verhält sich leider immer mehr wie eine staatliche Organisation aus äußerst sadistischen vergewaltigern.

  8. Avatar von Jasper Prigge
    Jasper Prigge

    Ich würde es Ihnen nicht empfehlen. Unabhängig davon, ob eine solche Aufnahme zulässig ist, bieten Sie einen Anlass für ein Ermittlungsverfahren wegen einer Verletzung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes.

    1. Avatar von Max Làurenz
      Max Làurenz

      Alle personenbezogenen infos betreffen ausschließlich mich alles was von denen kommt kann jeder im gesetz lesen wie kann es sein das das verboten ist. Das sind personen des Öffentlichen rechts mit einigen rechten und nem haufen potential diese zu misbrauchen denen brauch ja im prinzim nur meine hautfarbe,kleidung oder mein gesicht nicht passen und die nehmen mich komplett hops und das einzige was ich tun kann wird grundlos missachtet. Wehre ich mich hab ich noch mehr probleme selbst wenn es im besten fall nur flucht ist

  9. Avatar von Benjamin
    Benjamin

    ich wollte mal fragen, ob ich, wenn ich in einer Personenkontrolle oder Verkehrskontrolle gerate, diese zu filmen? ich wohne in Berlin, und ich habe schon öfters gesehen und auch selbst erfahren, das einige Polizisten ihr Recht ausnutzen, und Leute schlagen und stark beleidigen. mir wurde bei einen solchen Fall mein Handy aus der Hand geschlagen, die Aufnahmen gelöscht und ich wurde mit Handschellen festgenommen und für über 3 std in einer Arrestzelle eingeschlossen, obwohl ich mit der Tat an sich nichts zu tun hatte und nur Zeuge des Geschehens war.
    Und am ende wurde ich nicht mal als Zeuge vernommen.
    MFG Ben
    p.s. ich danke ihnen jetzt schon für die Antwort

  10. Avatar von Moritz Sauerwein
    Moritz Sauerwein

    Also darf ich jetzt generell einfach ein Foto von der Polizei im Einsatz machen?Also quasi wärend z.B.eine Autokontrolle gemacht wird?

  11. Avatar von K.bagheri
    K.bagheri

    The German law is confused!
    In England I can film the police 24 hours a day!
    Am I allowd in Germany to record the police at the airport?
    For example at the paasport control??

  12. Avatar von Cuinet
    Cuinet

    Ich spaziere durch die Grenze zwischen Frankreich und Deutschland… Neben die Grenze zwischen Weissenburg (Elsass) und Schweigen-Rechtenbach, und „gegen Corona Virus“ und viel mehr als das, gibt es Polizisten, und sie haben mich gesagt, dass Deutschland abgeschlossen ist…“ (Das ist relativ: meine Mutter stammt aus hier, und ich kenne genau so wie die Grenze durchgehen, durch den Trauben… ^=^) Ich habe sie aufgenommen und sie haben mir angefragt, meine Aufnahme zu stoppen und zu erlöschen… Das habe ich gemacht… Aber nicht echt: ich habe meine 2 Filme restauriert… Das war nicht klar: ich glaube, dass sie nicht genau in Deutschland waren, aber in „No Mann’s Land“… Bin nicht sicher, aber… In Frankreich sind wir frei, Polizisten zu filmen, auch wenn sie nicht einverstanden sind… Ich glaube, dass es auch so in Belgien ist… Am nächsten Mal werde ich als Spion filmen… ^=^

  13. Avatar von David manegold
    David manegold

    Wie würde denn der Fall George Floyd in Deutschland ablaufen? Da hat ja auch ein Zeuge gefilmt, was wäre wenn ich in Deutschland zeuge werde wie Polizisten übertriebene gewalt anwenden, dürfte ich das filmen (es wäre ja nicht um die Person dann lächerlich zu machen oder weiß der geier was, es wäre ja im Prinzip sogar in ihrem Interesse das Beweise vorliegen wenn es zu einer Verhandlung kommt weil in Deutschland die Polizei ja auch sehr gerne die Wahrheit verdreht wenn es gegen die Polizei geht)

  14. Avatar von Marc Augustin
    Marc Augustin

    Hallo, meine Bekannte wurde auf einer genehmigten Demonstration von der Polizei angesprochen und die Personalien aufgenommen. Diese Unterhaltung wollte ich mit meinem Handy aufnehmen. Der eine Polizist sagte zu mir, wenn ich dies veröffentlichen würde, wäre es eine Straftat (also nur bei Veröffentlichung), sein Kollege meinte alleine schon die Aufnahme wäre strafbar. Was ist denn nun richtig? Wie ist die Rechtsgrundlage hier?

  15. Avatar von E
    E

    Hallo darf ich ein Video mit Ton und Bild aus der Deutschen Bahn bei einer Polizeimaßnahme mit Rauswurf aus dem Zug veröffentlichen? Die Polizei hat Tonaufnahmen untersagt und angedroht das Handy zu beschlagnahmen ist auf dem Video auch drauf.

  16. Avatar von Jürgen Kastrau
    Jürgen Kastrau

    Darf er/sie/es Aufnahmen vom Fehlverhalten der Beamten erstellen und diese veröffentlichen? Mittlerweile ist es ja üblich das die Verhältnismäßigkeit der Mittel von vielen Beamten nicht mehr gewahrt wird. Es wird geprügelt, geschlagen, getreten und unnötige Gewalt angewendet. Danke für eine Antwort.

  17. Avatar von Gloria Groo
    Gloria Groo

    Sehr geehrter Herr Anwalt,
    ich hätte eine Frage.
    Mein Vater war heute in der Stadt und hat beobachtet wie Beamten eine Kontrolle bei einem Mann durch geführt haben. Wie normal wollten die Beamten die Personalien des Bürgers, der Bürger antworte darauf: „ ziehen sie bitte eine Maske an und halten sie Abstand…“ die Polizisten weigerten sich und haben die Corona Regeln nicht einhalten wollten. Mein Vater hat dieses Verhalten gefilmt als Beweismittel, darauf hin haben die Polizisten meinem Vater (Mein Handy), weil das Handy auf mich angemeldet ist beschlagnahmt ( aber ohne richterlichen Beschluss), nun wollte ich Sie fragen, dürften die Beamten mein Handy beschlagnahmen obwohl mein Vater gefilmt hat?

  18. Avatar von Rafael Daum
    Rafael Daum

    Sehr geehrter Herr Dr.Prigge,
    darf ich die Polizei filmen, wenn sie bei mir klingeln und meine Wohnung betreten möchten? Hintergrund ist folgender: Vor etwa einem Jahr klingelte es bei mir und es standen zwei Polizisten, wegen einer angeblichen Ruhestörung, vor meiner Türe. Sie fragten ob sie hineinkommen dürften, was ich ihnen jedoch verweigerte. Da ich meinen Personalausweis jedoch nicht sofort griffbereit hatte, bat ich die Polizisten um einen Augenblick Geduld, um meinen Ausweis aus meinem Wohnzimmer zu holen. Der Anweisung der Polizei, die Wohnungstüre offen stehen zu lassen, während ich meinen Ausweis holen wollte, leistete ich selbstverständlich Folge. Diesen Moment nutzten die Polizisten jedoch aus und betraten, obwohl zuvor ja ausdrücklich untersagt, meine Wohnung. Eine Beschwerde verlief “ im Sande“, da ich allein mit meiner Aussage da stand und die Polizei, welche ja immer mindestens zu zweit Auftritt, somit in der „Überzahl“ war. Wie kann ich mich als Bürger vor solchen Situationen schützen? Darf ich, wenn ich selber Beteiligter einer polizeilichen Maßnahme bin, eine solche Situation filmen, um im Zweifelsfall auch im Nachhinein einen Sachverhalt beweisen kann? Wie darf ich also eine für mich beweiskräftige Situation herbeiführen? In meinem Freundes-, Bekannten- und Klientenkreis begegneten mir ähnliche Erfahrungen. Ist eine Aufnahme als Beweissicherung zulässig, sofern ich sie auch nur als solche verwende?

    1. Avatar von Sascha B.
      Sascha B.

      Und genau Deshalb (Amts/Rechtsmissbrauch durch Polizei) macht man grundsätzlich NIE die Tür auf wenn die Herrschschaften vor der Tür stehen! NIEMALS!
      Es sei denn sie haben einen rechtskräftigen Durchsuchungsbeschluss dabei oder können plausibel glaubhaft darlegen weshalb „Gefahr in Verzug“ vorliegt.

  19. Avatar von Sascha B.
    Sascha B.

    Toller „Rechtstaat“…

    Dem Gesetz nach darf man zwar Bilder/Videos ohne Ton machen, aber macht man von seinem Recht gebrauch, werden die Hüter des Gesetzes rechtsmissbräuchlich/rechtsbeugerisch die Situation so „eskalieren“ (Was soll „eskalieren konkret bedeuten?) das man sich wünscht niemals von seinem Recht/Gesetz Gebrauch gemacht zu haben.

    Toller „Rechtstaat“, ganz großes Kino.

  20. Avatar von Thomas
    Thomas

    Servus,
    Wenn die Polizei bei mir eine Verkehrskontrolle durchführt und sich weigert mir das Filmen zu erlauben, darf ich einen Bekannten als Zeugen dazu rufen und müsste die Polizei solange warten bis mein „Zeuge“ ankommt?!

    Mfg
    Thomas

  21. Avatar von Martin
    Martin

    Und wenn Polizei korrupt ist und man Film wie sie ganz klar gegen Gesetze verstoßen? Oder gibt es sowas gar nicht in Deutschland? Wer hilft einem wenn Polizisten versuchen Beweise zu vernichten in dem sie Handy beschlagnahmen oder Videos vom Handy löschen? Also totaler Wiederspruch diese ganze „ihr dürft nicht filmen Show“. Jeder sollte das Recht haben zu seiner Sicherheit zu filmen! Und gerade dann wenn Polizisten eher schlecht auf Video Aufnahmen reagieren sollte man filmen dürfen, weil was haben die Polizisten zu verheimlichen? Haben sie Angst vor ihrer eigenen Falschheit? Komischerweise ist in Russland das Filmen im öffentlichen Bereichen erlaubt, weil sie sehr oft mit falschen oder korrupten Polizisten oder Sicherheitsdienst zutun haben. Warum ist das in Deutschland nicht möglich?

  22. Avatar von Mark
    Mark

    Auf dem Heimweg zu Fuss von einer Party, wurde ich von der Polizei aufgefordert meine Personalien vorzuzeigen, den es gab einen Versuchten Einbruch und die Beschreibung sehr grob Schwarzer oder Grauer Hoddy ich hatte einen Blauen Hoddy an, nach dem die Personalien überprüft worden sind wollte er ein Foto von mir machen, das verneinte ich er nötigte mich mit einer Lüge das er nach Vorlage des Geschädigten das Foto innerhalb von 5 min Löschen würde wenn ich hier warte könnte ich mich persönlich davon überzeugen ich entschied mich dazu nachhause zugehen da ich sehr müde war. Nun hab ich erfahren das es eine Akte gibt und es sehr wohl Fotos von mir gemacht und gespeichert worden sind muss ich jetzt bei jeder personenkotrolle mich Fotografieren lass , ich fühlet mich genötigt und nach einem Gespräch mit der Polizei wurde mir bestätigt das nicht bei einer Personenkontrolle Fotos von mir gemacht werden und der Polizist hat mich belogen um an sein ziel zukommen. Mir wurde der Beschwerdeweg oder eine Anzeige offen gelegt wie soll ich mit dieser Situation umgehen.

  23. Avatar von Janka Kluge
    Janka Kluge

    Ich hab vor einiger Zeit beobachtet, wie die Polizei in Stuttgart einen PoC mit großem Aufgebot untersucht hat. Als ich ein Foto machen wollte, weil der Mann mehrfach gerufen hat, daß er nichts gemacht habe, ist ein Polizeibeamter auf mich zugenommen und hat gesagt ich behindere die Polizeiarbeit und wenn ich nicht sofort das Handy einstecke und weitergehe wird es beschlagnahmt.

  24. Avatar von Alex
    Alex

    Wie sieht es aus wenn die Polizisten das Handy direkt wegnehmen ohne eine ermahnung auszusprechen?

  25. Avatar von Christopher
    Christopher

    Hallo, darf mein Beifahrer eine Verkehrskontrolle filmen?

  26. Avatar von Klaus
    Klaus

    Ich bin seit ca. 50 Jahren ein überaus aufmerksamer deshalb auch recht zügiger Verkehrs-„Teilnehmer !!“ ohne nennenswerten Unfall usw. usw… Regelwerke sind für mich nicht nur Empfehlungen….
    So überholte ich innerorts einen stark verzögernden Pkw, wobei mir eine Polizeistreife entgegen kam, die trotz wirklich überaus reichlichem Abstand auf meine Fahrbahn schwenkte, mich dabei mit gleißender Lichthupe anblinkte, so dass ich für Bruchteile nichts sah und deshalb ebenfalls „wieder“ etwas auf die Gegenfahrbahn kam, was ich zweifelsfrei als Nötigung durch den Polizeifahrer sehe.
    Der Darauf folgende Wortwechsel ergab, das mir ein sog. „Sheriff“ ggü. saß, der wohl Langeweile hatte.
    Wenn man nicht gebremst hätte, hätte es geknallt, wurde mir entgegnet, was beweisbar (diesseitige DashCam) an den Haaren herbei…
    Nun bin ich geneigt diesen Beweis ggf. tonlos bei einer Beschwerde bzw. Anzeige einzubringen.
    Geht das?
    Person und Kennzeichen sind nicht erkennbar.
    Schöne Grüße

  27. Avatar von Bernd Brösel
    Bernd Brösel

    Meine Meinung dazu ist die Folgende. Es ist mit Sicherheit nachweisbar, dass die Aussage eines Polizisten vor Gericht in den allermeisten Fällen höher bewertet wird sprich als glaubwürdiger angesehen wird, als die Aussage eines Bürgers. Aus diesem Grund allein ist es unverzichtbar, dass es im Zweifelsfall einen objektiven Beweis gibt, was tatsächlich passiert ist. Dafür würde eine Bodycam Aufnahme der Polizisten als Möglichkeit in Betracht kommen, solange diese vollständig und ungeschnitten ist oder eben eine Aufnahme, die man als Bürger selber macht.
    Das Argument des „nicht öffentlichen Wortes“ ist meiner Meinung nach fabriziert. Ein Polizeibeamter handelt im öffentlichen Interesse, oder im Dienst der Öffentlichkeit. Als Bürger habe ich erstmal kein Interesse ein privates Wort mit einem Beamten zu sprechen, da dieser in einer öffentlichen Funktion mit mir interagiert. Ich würde aus diesem Grund in Frage stellen, ob ein Polizeibeamter im Dienst wenn er mit dem Bürger interagiert überhaupt ein „nicht öffentliches Wort“ sprechen kann, solange dies nicht mit dem Bürger explizit so vereinbart wird.
    Es muss im Interesse des Staates liegen, dass seine Beamten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn diese gegen die Gesetze verstoßen, auf denen ihr Handeln gründet. Wenn dies nicht sichergestellt wird leben wir in einer Polizeidiktatur oder einem Polizeistaat.

  28. Avatar von Christian Nzikoué Tchoko
    Christian Nzikoué Tchoko

    Hallo,
    Gilt es noch als unzulässig, wenn bei einer Verkehrkontrolle auf der Autobahn Videoaufnahme sowohl von meinem Auto als auch von mir gemacht werden, unter schriftlicher Hinweise, dass das Auto 360 Grad Video überwacht ist?
    Ich meine weil das Auto mein Eigentum ist und bei Eigentum darf man Vidéo überwachen. Hauptsache man muss darauf aufmerksam machen.
    Gelten solche Aufnahme als Verstoß gegen das Gesetz?
    Danke

  29. Avatar von Lars
    Lars

    Hallo,

    ich wurde neulich wegen eines angeblichen Rotlichtvergehns von der Polizei angehalten.
    Der Polizist der zur Fahrertür kam und die Sache „Klärte“ wurde vonmir auf meine Dashcam hingewiesen. er wurde sofort aggressiv und meinte das ich seine Persönlichkeitsrechte verlätzen würde und beschlagnahmte die Camara – diesem Widersprach ich…… dennoch beschlagnahmte er die Camera.
    1. Die Camara zeichnet nur auf wenn der Motor läuft. Da ich gestanden habe und der Motor aus war wurde keine Aufnahme getätigt.
    2. DFie Aufnahmen werden (solange keine Unfall (Schwerer Schlag ) auftrit alle 2 Min. überschrieben, es sei denn ich aktiviere manuell Speichern der Aufnahme. – was nicht geschehen ist.
    3. Der Vorgang ist jetzt schon 5 Wochen her….. bisher weder zum Rotlichvergehen noch zur „angedrohten Strafanzeige“ oder dem Verbleib der Camara etwas bekommen (Außer dem unleserlich ausgefüllten gelben Schein der beschlagnahme)
    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

  30. Avatar von Astrid
    Astrid

    Hallo. Mich würde etwas interessieren, dass etwas vom Polizeibeamten abweicht. Es geht um den Gutachter in Beamtenfunktion der Pflegebegutachtung, der seine Worte komplett von einer überall öffentlich zugänglichen Richtlinie vorgegeben bekommt und immer wieder diesselben Fragen von Kunde zu Kunde stellt. Nichts privates oder vertrauliches von sich gibt und ich sowieso soviele Leute dabei anwesend haben darf, wie ich will.

    Darf ich diese ausführende juristische Person öffentlichen Rechts einer Gebietskörperschaft bei der Ausübung vorgegebener Fragen an mich,
    die überall zugänglich sind, und ihne, dass diese Person auch nur irgendwas privates oder vertrauliches von sich erzählt, Video- und Audioaufzeichnen?

    Macht es einen Unterschied wenn wir dabei mit einer beliebigen Anzahl Personen von mir in meiner Wohnung sind oder im Garten, wenn Nachbarn die Möglichkeit haben, die Fragen, die an mich gestellt werden, mitzuhören?

    Vielen Dank