Wann darf ich Bilder von anderen veröffentlichen?

Ein Selfie mit einem anderen darf ich bei Instagram oder Facebook veröffentlichen. Oder? In der Regel wird es kein Problem darstellen, ein privates Foto im Internet verfügbar zu machen. Es kann aber nicht schaden, kurz darüber nachzudenken, ob der andere mit der Verbreitung wirklich einverstanden ist, bevor der Upload-Button gedrückt wird. Das ist nicht nur höflich, sondern kann auch rechtlichen Ärger ersparen.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Das Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Er soll selbst darüber entscheiden können, ob ein Foto von ihm in der Öffentlichkeit verbreitet oder ausgestellt wird. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet ihm Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten, wenn es um die Verwendung von Fotografien oder Videos durch andere geht. Dabei ist es ersteinmal unerheblich, ob der Betroffene in privaten oder öffentlichen Zusammenhängen abgebildet wird.

Das Recht am eigenen Bild steht alleine dem Abgebildeten zu. Auch der Fotograf, der als Urheber die Verwertungsrechte an einem Bild hat, kann es nicht einfach z.B. für eine Werbekampagne nutzen.

Grundsatz: Einwilligung erforderlich

Die Einwilligung ist für das Recht am eigenen Bild zentral. Gemäß § 22 Satz 1 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Im Zweifel gilt die Einwilligung als erteilt, wenn der Abgebildete für die Fotoaufnahme eine Entlohnung erhalten hat.

Wann eine Einwilligung vorliegt, ist nicht immer einfach festzustellen. Häufig wird sie nicht schriftlich erteilt, sondern der Abgebildete zeigt durch sein Verhalten, dass er einverstanden ist, abgebildet zu werden. Wer beispielsweise in der Fußgängerzone von einem Fernsehteam des WDR interviewt wird, muss damit rechnen, dass diese Aufnahmen später verwendet werden. Indem er sich filmen lässt, willigt er auch in die Veröffentlichung ein.

Schwieriger ist es bei Selfies, denn hier muss der Abgebildete nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Aufnahme für das Internet gedacht ist. Das Smartphone hat die Digitalkamera ersetzt, nicht alle geknipsten Bilder werden hochgeladen. Allein durch sein Verhalten wird man daher nicht unbedingt schließen können, dass er auch mit der Verbreitung des Bildes einverstanden war. Sichererheitshalber sollte um Erlaubnis gefragt werden.

Eine erteilte Einwilligung kann nicht frei widerrufen werden; die Gerichte verlangen für einen Widerruf, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Der Abgebildete muss also darlegen können, warum eine Verbreitung seine Interessen nachteilig berührt.

Ausnahme: Verbreitung ohne Einwilligung

Das Gesetz berücksichtigt, dass in bestimmten Fällen das Interesse an einer Veröffentlichung das Recht des Abgebildeten am eigenen Bild überwiegen kann. Das KunstUrhG kennt Ausnahmen von dem Grundsatz, dass eine Einwilligung vorliegen muss. Auch ohne Einwilligung dürfen veröffentlicht und zur Schau gestellt werden:

  • Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte.
    Wenn ein Bild Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse thematisiert, kann es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte handeln. Die Verbreitung von Promi-Fotos in der Klatschpresse wird in der Regel auf diese Ausnahme gestützt. Man denke auch an die freche Werbung eines Autovermieters, der zu aktuellen Anlässen bekannte Politiker abbildet (instruktuiv BGH, Urteil vom 26.10.2006 – I ZR 182/04). Erforderlich ist immer eine Abwägung zwischen dem Interesse an der Veröffentlichung und dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten.
    Zeitgeschichte wird weit verstanden. Auch Veranstaltungen, selbst wenn sie nur von regionaler oder lokaler Bedeutung sind, gehören in diese Kategorie, z.B. ein Mieterfest einer Wohnungsbaugenossenschaft (BGH, Urteil vom 08.04.2014 – VI ZR 197/13). Es kommt darauf an, ob der allgemeine Charakter der Menschenansammlung illustriert wird. Nicht erlaubt ist es hingegen, einzelne Personen herauszugreifen.
  • Bilder, auf denen Personen nur Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit sind.
    Ein Foto vom Brandenburger Tor darf daher auch dann veröffentlicht werden, wenn Touristen unvermeidbar mit betroffen sind, sofern das Bauwerk im Vordergrund steht und die abgebildeten Personen austauschbar sind . Eine Portraitaufnahme eines einzelnen Touristen mit dem Brandenburger Tor im Hintergrund wäre hingegen nicht zulässig.
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
    Auch hier gilt, dass der Charakter der Versammlung in dem Foto im Vordergrund stehen muss. Einzelne Personen stellvertretend herauszugreifen ist nicht zulässig.
  • Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Rechte des Abgebildeten

Wird ein Bild verbreitet, ohne dass eine Einwilligung oder eine Ausnahme vorliegt, ist der Abgebildete nicht schutzlos. Er kann denjenigen, der für die Veröffentlichung verantwortlich ist, auf Unterlassung der Verbreitung in Anspruch nehmen. Dazu wird er den Verantwortlichen zunächst abmahnen und verlangen, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Kommt der andere der Aufforderung nicht nach, kann der Unterlassungsanspruch gerichtlich durch einen Antrag auf einstweilige Verfügung oder eine Klage geltend gemacht werden.

Wird das Persönlichkeitsrecht schwerwiegend beeinträchtigt oder erleidet der Abgebildete finanzielle Nachteile, kommt zudem ein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld in Betracht.

Das Verbreiten oder öffentlich zur Schau stelleneines Bildes entgegen der §§ 22, 23 KunstUrhG ist gemäß § 33 KunstUrhG eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

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35 Antworten

  1. Avatar von MaoX
    MaoX

    Kann z.B. bei einer Anti-Atom-Demo eine einzelne Person als Close-Up (Nahaufnahme) veröffentlicht werden, die bspw. vor einem Atom-Banner steht und eine ABC-Maske (Gasmaske) um den Hals hängen hat?
    >
    Einzelne Polizisten können bspw. nicht photographiert bzw. porträtiert (martialische Uniform/ aggressiver Gesichtsausdruck) werden, jedoch m.E. in einer Gruppe. Wann entsteht eine Gruppenbildung auf öffentlichen Plätzen, ab 3 Beamte oder mehr?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Bei einer Nahaufnahme ist in jedem Fall sorgsam abzuwägen. Bei einer Person vor einem Banner mit ABC-Maske würde ich dazu tendieren, die Veröffentlichung als nicht zulässig anzusehen. Denn zeitgeschichtliches Ereignis ist nicht die fotografierte Person. Einzelne Personen herauszugreifen ist, wie ich bereits geschrieben habe, immer problematisch.

      Das gleiche gilt für das zweite Beispiel: Wenn die Personen nichts besonderes tun (z.B. eine Blockade räumen, Demonstranten verprügeln, mit dem Versammlungsleiter reden) werden auch bei drei Personen die im Artikel genannten möglichen Ausnahmen nicht vorliegen. Da müssten die Gruppe meines Erachtens schon größer sein, das kann man aber schematisch nicht beantworten, sondern ist in jedem Einzelfall neu zu entscheiden. Auch der Gesichtsausdruck dürfte nicht reichen, um das Persönlichkeit ausnahmsweise zurücktreten zu lassen.

  2. Avatar von Huth
    Huth

    Schönen guten Tag,

    Mein ex hat vor 2 bis 3 Monaten ein Video aus der damaligen Beziehung und vor 3 bis 4 Tagen ein Foto von uns beiden auf #instagram veröffentlich und seine Seite ist zugänglich. Ich habe ihn mehr als oft genug gebeten dies alles rauszunehmen da ich ungeoutet bin (schwul).

    Was kann ich da machen ?

    Mfg.

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Hallo, es gibt die Möglichkeit, Ihren früheren Partner aufzufordern, die Fotos zu löschen. Sollte er der Aufforderung nicht nachkommen, kann man dies auch gerichtlich durchsetzen. Das geht gegebenenfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung innerhalb weniger Tage. Für weitere Fragen, können wir gerne ein Beratungsgespräch vereinbaren.

  3. Avatar von David
    David

    Hallo,

    ich habe neulich ein Foto von einem Aussichtspunkt gemacht. Auf diesem Bild sieht man aber eine kleine Familie auf der Aussichtsplatform stehen. Alle schauen auf die Stadt im Hintergrund (weg von der Kamera) und aus diesem Grund kann man die Gesichter der Personen nicht sehen. Unter anderem ist die Familie nicht der Mittelpunkt des Bildes, sondern diese sind eher links im Bild, während man in der mitte des Bildes die Aussicht sehen kann. Dafrf ich das Bild auf verschiedenen Netzwerken veröffentlichen?

  4. Avatar von Monika Schichor
    Monika Schichor

    Ich als Privatperson möchte unseren Festzug 2250 Jahrfeier fotografieren und den auf unserer Hompage veröffentlich . Darf ich das. LG Monika schichor

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Ja, das dürfen Sie.

  5. Avatar von Kev
    Kev

    Darf ich als Privatperson Bilder/Videos von Personen auf einem Faschingsumzug machen und online stellen? Auch wenn Kinder auf den Bildern zu sehen sind? In diesem Fall wären unzählige Personen auf den Bildern/Videos zu sehen

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      In diesem Falle dürfte eine Aufnahme und Veröffentlichung in Ordnung sein. Hier handelt es sich um eine Aufnahme im Bereich der Zeitgeschichte. Wichtig ist, dass nicht einzelne Personen ohne ihre Einwilligung im Portrait herausgegriffen werden.

  6. Avatar von Harald Hübscher
    Harald Hübscher

    Ich bin Musiker und mache meine eigenen Songs.Die Texte sind sehr politisch orientiert.Darf ich bekannte Medien Bilder für meine Songs in meinen Videoclips verwenden?Dabei ginge es ja hauptsächlich auch um das derzeit aktuelle politische Zeitgeschehen,wobei auch in meinen Clips Politiker gezeigt würden.

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Das ist vor allem eine Problematik des Urheberrechts. Bilder von Politikern dürfen grundsätzlich verwendet werden, aber Sie sollten darauf achten, dass Sie die Rechte vom Fotografen einholen.

  7. Avatar von Udo Harenkamp
    Udo Harenkamp

    Hallo, ich stehe gerade mit einem Bundestagsabgeordneten vor Gericht. Der Abgeordnete hat angeblich ein Foto in Auftrag gegeben, welches bei einer öffentlichen politischen Veranstaltung gemacht wurde. Dieses Bild hat er mit seinem Namen versehen und als Profilbild auf facebook veröffentlicht. Dieses Foto habe ich für die politischen Diskussion geteilt. Dagegen wehrt sich der MdB mit einem Anwalt und beruft sich auf die Urheberrechte. In der Klageschrift allerdings wird ausgesagt, dass der Politiker dieses Foto für die politische Arbeit verwendet. Hier liegt also ein besonderes öffentliches Interesse vor. Weiterhin handelt es sich hierbei um ein Foto der Zeitgeschichte, da auf dem Foto mehrere Politiker, von Lokalpolitik über Landes – bis zur Bundespolitik vertreten sind, während eines Auftritt einer Parteiveranstaltung. Hier greift der § 23 Urheberrecht der Künste und Photographie. Wie schätzen Sie dien Fall ein, hinsichtlich dieser kurzen Beschreibung ?

  8. Avatar von Christian Graalfs
    Christian Graalfs

    Hallo ich habe Bilder von platen von Sängern es sind keine Personen darauf zu sehen dürfte ich die Bilder hochladen??

  9. Avatar von Davor Jelica
    Davor Jelica

    Hallo,
    wollte wissen , darf ich die Lustige Abbildungen oder Skizzen aus Internet von anderen Leute in einem Buch veröffentlichen.
    Was muss bei jedem Foto stehen , dass ich später keine Ärger bekomme??
    Mit freundlichen Grüssen

    Davor Jelica

  10. Avatar von Robert Zwicknagl
    Robert Zwicknagl

    Wirt haben einen Lehrgang veranstaltet und wollen nun eine Gruppenbild in unserem Katalog veröffentlichen. Benötige ich hierfür die Genehmigung aller abgebildeter personen?

    Besten Dank im Voraus.

  11. Avatar von Fabian
    Fabian

    Guten Tag Herr Prigge,
    vielen Dank für Ihren Beitrag. Dieser ist sehr wertvoll. Leider konnte ich für meinen Fall noch keine konkrete Antwort finden. Auch nicht in den Kommentaren.

    Es gibt im Internet immer mehr „City Walk Videos“. Das heißt eine Person läuft mit einer Kamera durch die Stadt/den Wald/ am Strand, etc. und filmt ganz neutral seinen „Spaziergang“.

    Ich finde das super. So kann man sich ganz neutral andere Orte ansehen. Nun möchte ich das auch gerne machen. Aber ich weiß nicht, wie das rechtlich in Deutschland aussieht. Die Passanten/Fußgänger, die an mir vorbei gehen, muss ich die alle verpixeln? Oder sind diese lediglich Beiwerk? Kann man das auch als Dokumentantion bzw. Zeitgeschichte betrachten?

    Ich möchte nicht unrecht handeln. Wenn eine Person sich auf einem Video erkennt und da nicht drauf sein will, dann gibt es doch im ersten Schritt lediglich eine Warnung? Oder gibt es direkt eine Geldstrafe, auch wenn ich der Aufforderung nachkommen sollte?

    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe
    Fabian

    1. Avatar von Toni
      Toni

      Hallo, ich möchte demnächst auch City Walk Videos veröffentlichen!
      Gab es zu Fabian seine Fragen schon Antworten?

      Bin über jede Hilfe dankbar.

      LG

      1. Avatar von Dr. Jasper Prigge
        Dr. Jasper Prigge

        Guten Tag,

        ich habe zu dem Thema einen grundsätzlichen Beitrag veröffentlicht und hoffe, dass er Ihnen weiterhilft: https://www.prigge-recht.de/was-ist-bei-city-walk-videos-zu-beachten/

        Beste Grüße

        Dr. Jasper Prigge

  12. Avatar von Jens Osthaus
    Jens Osthaus

    eine freundin von mir hat einer bekannten bilder ihrer kleinen tochter (neugebohrenes) geschickt.
    diese bekannte hat die bilder ohne zu fragen an die schwester des kindsvaters geschick,von welchem sie sich noch vor der geburt getrennt hat weitergeleitet,is das erlaubt?

  13. Avatar von Susan Tremp
    Susan Tremp

    Hallo

    wir sind eine Tanzschule mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Ein Freund hat Bilder unserer Vorstellungen gemacht, die wir Outdoor aufführten.
    Nun möchte ich Bilder für Werbezwecke unserer Tanzschule verwenden.
    Muss ich von jedem abgebildeten Tänzer*in eine Einverständniserklärung haben, oder dienem die Fotos einem höheren künstlerischen Interesse?

  14. Avatar von Mario
    Mario

    Darf ich zum Beispiel 35 Jahre alte Paßfotos von ehemaligen Schulkameraden in einer WhatsApp Gruppe ohne Einverständnis der betroffenen einstellen?

  15. Avatar von Raik Schwarz
    Raik Schwarz

    Schönen guten Morgen,
    Ich war vor über einem Jahr auf ein Festival, mit paar Leuten.
    Da haben paar Leute von uns Bilder gemacht.
    Gruppenfoto….
    Jetzt hatte ich erfahren das die Bilder bei Instagram sind und öffentlich für jeden einsehbar.
    Dachte damals das die für privat seihen.
    Kann man da irgendwas gegen machen?

    1. Avatar von Jennifer Leopold
      Jennifer Leopold

      Guten Morgen Raik Schwarz,
      gerne können Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an kontakt@prigge-recht.de senden, damit wir Ihr Anliegen besprechen können.

  16. Avatar von Gerhard Straßer
    Gerhard Straßer

    bin Opfer ein Love scammer geworden.darf ich ihre Fotos veröffentlichen um andere zu warnen?

  17. Avatar von Dagmar
    Dagmar

    Ich besitze einen Druck der Künstlerin Alsion Read. Darf ich ihn abfotografieren und , mit Urheber versehen, posten?

    1. Avatar von Dr. Jasper Prigge
      Dr. Jasper Prigge

      Da die Künstlerin noch lebt dürfen Sie ihre Prints nur mit ihrer Erlaubnis vervielfältigen, dazu gehört auch, sie abzufotografieren. Dass Sie Frau Read als Urheberin nennen, ersetzt eine Erlaubnis nicht.

  18. Avatar von Beate Crighton
    Beate Crighton

    Ist es erlaube, ein Bild aus einer Zeitung mit einem Foto per Handy weiter zu verteilen, ohne die Einwilligung der abgebildeten Person?

  19. Avatar von Ulrike Marx
    Ulrike Marx

    Guten Tag Herr Dr. Prigge,

    darf ich auf Instagram Fotos von der Personen veröffentlichen, die von hinten abgebildet sind. Die Gesichter direkt sind nicht erkennbar, lediglich ein kleiner Teil der Wangen.

    Besten Dank für Ihre Auskunft,

    Ulrike Marx

  20. Avatar von Rolf Munz
    Rolf Munz

    In meinem Buch „Faszination Reutwald“ würde ich gern Fotos von einem schulischen „Zauberwald-Projekt“ einstellen, auf dem auch beteiligte Schul- und Kindergartenkinder zu sehen sind. Die Fotos entstanden 2009!!! Bedarf es auch in einem solchen Fall der Einwilligung aller Abgebildeten? Diese Einwilligungen einzuholen ist mir faktisch unmöglich, da ich keinen Zugang zu den Adressen der Abgebildeten habe.
    Das Buch hat eine begrenzte Auflage von 250 Exemplaren und wird von meiner Heimatgemeinde finanziert.

    1. Avatar von Jennifer Leopold
      Jennifer Leopold

      Hallo Herr Munz, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Kommentaren keine konkreten rechtlichen Fragen beantworten können. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, schreiben Sie gerne an kontakt@prigge-recht.de.

  21. Avatar von Jack
    Jack

    Hallo,
    ich habe 3 Medien Page , Instagram ,Youtube und Ticktock . dort ich post Reels und schorts Videos von Schauspilern musik stars ,die in Hollywood oder inDeutschland sind , z.B Helene Fischer, Shakira , Bratpitt usw. . Die Videos und manche von dennen sind von Filmen und die Roten Teppichen usw. , die wird von Internet heruntergeladen und wieder in meinen Pagen der öffentlich ist also jeder kann es sehen , gepostet oder Fotos von diese Stars heruntergeladen und in Videos wandeln und posten . nun habe ich heute eine geschichte über Verbreitung in öffentlichen netz gehört und hat mir sorgen gemacht, dass ich nicht etwa iIigales tun , dass ich selber nicht weiß und später ich dadurch in Schwierigkeiten komme.bitte hilfen Sie mir .
    Liebe Grüße
    Jack

    1. Avatar von Jennifer Leopold
      Jennifer Leopold

      Hallo Jack, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Kommentaren keine konkreten rechtlichen Fragen beantworten können. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, schreiben Sie gerne an kontakt@prigge-recht.de.

  22. Avatar von Siegfried
    Siegfried

    Hallo!

    Ich möchte einen YouTube Kanal erstellen indem ich Schauspieler aus einem Film herauspicke und diese dann als vorher nachher Story veröffentlichen möchte. Es gibt ja schon einige Kanäle die es auch so machen. wie geht man da korrekt vor???? Laut einem Video aus dem Internet, können die Bilder einfach Kopiert und verwendet werden, da es sich um Personen des Öffentlichen Rechts Handelt. Er sagt auch das es Fotos aus Veranstaltungen sein sollen, weil es sowieso Öffentlich ist und dadurch unbedenklich Kopiert werden können.
    Stimmt das???? Ich kann mir das nicht vorstellen das jeder von Ihnen diese Fotos gekauft bzw. gefragt haben um diese verwenden zu dürfen.

    Danke im Voraus!

  23. Avatar von Alexandra Gentes
    Alexandra Gentes

    Guten Tag mein Ex hat mir als wir noch zusammen waren ein Foto von seinen Genitalien geschickt darf ist aber nicht sein Gesicht erkennbar habe es auf drängen seiner jetzigen Freundin weitergeleitet an Sie jetzt hat man mir aber einen Strick daraus gedreht und Er hat mich angezeigt was kann mir in schlimmsten Fall passieren Erkennt das Gericht das Foto an??

  24. Avatar von MFing
    MFing

    Guten Tag,
    ich bin Admin einer Facebook-Ortsgruppe. Immer wieder posten Mitglieder Fotos von ihren Überwachungskameras, die Personen zeigen, die auf ihren Grundstücken waren oder auch etwas vom Grundstück entwendet haben.
    Anstatt die Polizei einzuschalten, gehe sie lieber selber auf Fahndung nach den Personen.
    Wäre super, wenn sie mir kurz mitteilen würden, ob ich dort als Admin tätig werden muss ?
    Danke.