Vorladung als Zeuge – Das ist zu beachten

Wenn Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft als Zeuge vorgeladen werden, geht die Behörde davon aus, dass Sie etwas zur Aufklärung einer Straftat beitragen können. In der Regel werden Sie in etwa wissen, worum es in der Vernehmung genau gehen. Keine Probleme werden Sie haben, wenn Sie als unbeteiligter Zeuge befragt werden sollen, etwa weil Sie einen Autounfall beobachtet haben. Anders ist es aber, wenn die Vernehmung Ihren eigenen Lebensbereich berührt.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Müssen Sie gegen ein Familienmitglied oder den besten Freund aussagen? In welchen Fällen müssen Sie zur Vernehmung erscheinen? Was ist generell zu beachten, wenn Sie von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht als Zeuge vorgeladen werden?

Bei der Polizei ist nicht alles freiwillig

Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, bei der Polizei als Zeuge auszusagen. Etwas anderes gilt aber, wenn die Staatsanwaltschaft die Polizei mit Ihrer Vernehmung beauftragt hat. In diesem Fall wird die Polizei Sie unter Hinweis auf Ihre Aussagepflicht vorladen.

Die Polizei könnte auf die Idee kommen, Sie als Zeuge zu laden, um Anhaltspunkte für strafrechtliche Ermittlungen gegen Sie zu ermitteln. Daher der dringende Rat, mit einer Vorladung nicht leichtfertig umzugehen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen.

Ausnahmen von der Pflicht zum Erscheinen

Wenn Sie trotz einer bestehenden Verpflichtung zur Aussage nicht erscheinen, kann die Staatsanwaltschaft ein Ordnungsmittel gegen Sie festsetzen. Wenn Sie also keine Zeit haben, zu einem Termin zu gehen, sollten Sie frühzeitig versuchen, mit dem zuständigen Beamten zu sprechen, um ihn zu einer Verlegung zu bewegen. Es gilt aber, dass die Polizei Ihrer Bitte nicht in jedem Fall entsprechen muss.

Die Pflicht zum Erscheinen geht privaten Pflichten regelmäßig vor. Ausnahmen können für besondere einmalige Ereignisse wie die Eheschließung oder Taufe eines nahen Angehörigen gelten, teilweise auch bei bereits gebuchtem Urlaub. Sind Sie erkrankt, müssen Sie ebenfalls nicht erscheinen, sollten sich aber vom Arzt eine Vernehmungsunfähigkeit attestieren lassen und die Polizei entsprechend informieren. Bei unaufschiebbaren beruflichen Pflichten sind Zeugen grundsätzlich genügend entschuldigt, wenn ihm durch die Wahrnehmung der Zeugenpflicht unzumutbare Nachteile entstehen, beispielsweise wenn eine Kündigung droht.

Wann Sie nicht aussagen müssen

Wenn Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen können, beispielsweise weil sich die Ermittlungen gegen einen nahen Verwandten oder den Ehepartner richten, sind Sie nicht zur Aussage verpflichtet. Auch wenn Sie sich mit einer Aussage möglicherweise selbst belasten, können Sie die Aussage verweigern. In diesen Fällen sollten Sie sich vorher bei einem kompetenten Strafverteidiger über Ihre Rechte informieren.

Mögliche Folgen falscher Angaben bei der Polizei

Unwahre Angaben gegenüber der Polizei stellen keine uneidliche Falschaussage dar, auch ein Meineid kann hier nicht begangen werden, was aber nicht bedeutet, dass Sie straflos lügen können. Eine falsche Aussage bei der Polizei kann in verschiedener Hinsicht strafbar sein, beispielsweise wenn Sie andere fälschlicherweise einer Straftat bezichtigen (falsche Verdächtigung gemäß §164 StGB) oder durch Ihre falsche Aussage ein Täter nicht bestraft werden kann (Strafvereitelung gemäß § 258 StGB) oder Sie dem Täter dabei behilflich sind, ihm die Vorteile der Tat zu sichern (Begünstigung gemäß § 257 StGB).

Im Zweifel sollten Sie einen Zeugenbeistand mitnehmen

Müssen Sie als Zeuge bei der Polizei aussagen, können Sie einen Zeugenbeistand mitnehmen. Vor allem wenn zu erwarten ist, dass Sie sich mit einer Aussage selbst belasten können, ist dringend anzuraten, sich von einem Anwalt zur Vernehmung begleiten zu lassen. Denn wenn etwas in der Vernehmung in die falsche Richtung läuft, kann dieser sofort reagieren. Sind Sie jedoch alleine im Gespräch, können Sie sich „um Kopf und Kragen reden“.

Sollten Sie doch alleine gegangen sein und merken, dass etwas schief läuft, bitten Sie um eine Unterbrechung der Vernehmung, im Zweifelsfall müssen Sie (im Wissen, dass dies möglicherweise die Anwendung von Ordnungsmitteln zur Folge hat) die Aussage verweigern.

Spätestens, wenn die Beamten Sie darüber belehren, dass Sie nunmehr Beschuldigter einer Straftat sind, sollten Sie von Ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen. Sie müssen als Beschuldigter nichts sagen und den größten Gefallen tun Sie sich, wenn Sie schweigen. Unabhängig von der Frage, ob Sie als Beschuldigter belehrt wurden oder nicht, müssen Sie Ordnungsmittel nicht befürchten, wenn erkennbar ist, dass die Polizei Sie als Verdächtigen einer Straftat angesehen hat.

Als Zeuge bei Staatsanwaltschaft und Gericht

Anders als bei der Polizei müssen Zeugen einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht in jedem Fall nachkommen. Sie müssen also zu dem Termin erscheinen und hier auch wahrheitsgemäß aussagen. Von der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage gelten die gleichen Ausnahmen wie gegenüber der Polizei. Wenn Sie

  • Angehöriger des Beschuldigten,
  • Berufsgeheimnisträger oder dessen Berufshelfer sind oder
  • sich durch Ihre Aussage selbst oder einen Angehörigen belasten würden,

können Sie auch gegenüber Staatsanwalt und Richter schweigen.

Wer Angehöriger oder Angehörige ist, regelt § 52 der Strafprozessordnung (StPO). Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben hiernach Verlobte, Ehe- und LebenspartnerInnen oder wer mit der bzw. dem Beschuldigten „in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war“. Eine praktische Übersicht haben die Kolleginnen und Kollegen vom AnwältInnenbüro Kreuzstraße aus Bremen veröffentlicht.

Berufsgeheimnisträger sind besondere Berufsgruppen, deren Vertraulichkeit besonders geschützt ist, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten. Darüber hinaus sind auch deren Berufshelfer geschützt. Die gesetzliche Regelung findet sich in den §§ 53, 53 a StPO, soll hier nicht näher vertieft werden.

Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

§ 55 StPO

Sie können aber nicht einfach behaupten, dass eine solche Gefahr besteht, sondern müssen dies gegebenenfalls plausibel erläutern. Im Zweifel sollten Sie sich – Sie ahnen es – vorher anwaltlich beraten lassen.

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Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
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Rechtsanwalt 


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22 Antworten

  1. Avatar von Martina Grimmer
    Martina Grimmer

    mein Zeuge will nicht bei Gericht erscheinen, da ihm die Anreise zu weit ist, schriftlich würde er sich äußern. Wie kann er sich verhalten, wenn er die Vorladung vom Landgericht erhält?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Bei einer Ladung des Gerichts hat Ihr Zeuge keine andere Möglichkeit, als zum Termin zu erscheinen. Das Argument einer zu weiten Anreise zählt nicht. Schriftliche Aussagen sind in Strafprozessen nicht zulässig. Sollte Ihr Zeuge trotz Ladung nicht erscheinen, müsste er damit rechnen, von der Polizei beim nächsten Termin zwangsweise vorgeführt zu werden. Diese unangenehme Situation sollte er sich ersparen und der Ladung folgen.

  2. Avatar von Anoym
    Anoym

    Ich habe eine ganz dringende Frage ich bin als Zeuge bzw. geschädigte vor Gericht geladen wurden. Es geht um meinen Lebensgefährte der handgreiflich mir gegenüber geworden ist. Ich ihn damals im Affekt angezeigt habe.. bin allerdings nicht zur Vorladung bei der Polizei erschienen trotzdem kam jetzt die Vorladung vom Gericht. Es worden im Krankenhaus Bilder von mir gemacht wie ich aussah nach den Handgreiflichkeiten. Nun meine Frage wenn ich Gebrauch von meinem Zeugnisverweigerungs recht mache.. kann oder wird mein Verlobter trotzdem strafrechtlich verfolgt oder gibt es dann keine Beweise? Wir haben eine gemeinsame Tochter und es war eine einmalige Sache.. ich bin am Ende weil ich einfach nicht weiter weis

  3. Avatar von Luca
    Luca

    Wir hatten im Betrieb eine Brandstiftung und ich hab die Person erkannt hab bei der Polizei ausgesagt habe, das ich ihn von sehen kenne, bedeutet seine Freunde kennen mich. Kann ich wenn ich beim Richter Aussage muss, es aussagen ohne das der Täter mich sieht weil ich aus Angst habe das mir was von anderen Leuten was zustößt.

  4. Avatar von Regina Thalbach
    Regina Thalbach

    Ich habe eine Vorlage zur Zeugenvernehmung, der Amts, Staatsanwaltschaft bekommen. In einem Ermittlungsverfahren gegen einen Inhaber einer Elektro Firma Delikt Amtshilfe für die Staatsanwaltschaft.
    Ich habe vor einiger Zeit dort einen Artikel gekauft bei der Firma. Was muß ich beachten?
    Was können sie von mir wollen?

  5. Avatar von Mirko
    Mirko

    Hallo! Ich wurde als zeuge geladen. Allerdings findet trotz richterlicher Anhörung kein strafprozess gegen den angeklagten statt. Nur ich wurde geladen. Dient dies einfach zur Überprüfung meiner getätigten Aussage bei der Polizei?

  6. Avatar von ramonaboesch@web.de
    ramonaboesch@web.de

    Ich muss morgen zur polizei wegen einer zeugen Aussage darf ich meine Freundin mit nehmen???

  7. Avatar von Stefan Müller
    Stefan Müller

    Habe mal eine Frage, wenn ich im Urlaub bin und ich einen Tag vor einer Verhandlung als Zeuge eine Panne mit meinem Fahrzeug habe, ich deshalb es nicht rechtzeitig zurück schaffe, ich aber einen Tag vorher Anrufe und es mitteile das ich es aufgrund der Panne nicht schaffen werde, erwarten mich dann rechtliche Konsequenzen!?
    Da ich ja nichts für die Panne kann!

    1. Avatar von MP
      MP

      Nur bei Kometenhagel oder spontanen Eiszeiten bist du entschuldigt.

  8. Avatar von Monika
    Monika

    Sehr geehrter Hr. Dr. Prigge,
    ich habe eine Vorladung „nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft“. Es geht um Kreditbetrug.
    Ich habe den Kreditantrag im Filialbereich vor 6 Jahren bearbeitet. Inzwischen bin ich seit 18 Monaten nicht mehr in dem Unternehmen tätig.
    Muss ich aussagen? An dem betreffenden Fall kann ich mich auch absolut nicht mehr erinnern.
    MfG
    Monika

  9. Avatar von adrian
    adrian

    bin als Zeuge geladen, muss ich einen Rechtsanwalt aufsuchen???

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Das ist nicht zwingend nötig, kann aber helfen, wenn Sie unsicher sind.

  10. Avatar von Des
    Des

    Guten Tag,
    Ich schreibe am selben Tag eine Klausur in der Uni und beides schneidet sich von der Uhrzeit.
    Ist die Uni nicht theoretisch verpflichtet dafür zu sorgen mir einen Alternativtermin anzubieten?
    Nächster Nachschreibetermin ist erst in einem Jahr darauf, was für mich bedeutet, dass ich das ganze Modul noch mal neu wählen muss. Also erheblicher Nachteil.

  11. Avatar von Gumz angelika
    Gumz angelika

    oft kann der Termin verschoben werden ? Gegnerischer Anwalt o.ä.ist immer
    wieder verhindert .
    Mein Arbeitgeber bzw ich auch fühl mich fast verunsichert und veralbert…
    LG a.gumz

  12. Avatar von Ben
    Ben

    Hallo Herrn Prigge,
    Ich wurde in einem Verfahren gegen Max Mustermann (Name des Beschuldigten stand im Schreiben der Polizei tatsächlich drin) zu einer Aussage als Zeuge vorgelanden.Folgendes Problem:

    a) Weiß ich den Namen nicht zu zuordnen

    b) Bin ich noch minderjährig und hatte mit der Polizei noch nichts am Hut
    c) Weiß ich nicht ob ich der Polizei wirklich trauen soll

    Folgende Frage: Was sollte ich tun?

  13. Avatar von Birgit Bradtmöller
    Birgit Bradtmöller

    Muss eine Zeugenvernehmung schriftlich erfolgen, oder reicht eine telefonische Ladung aus.

  14. Avatar von Desiree
    Desiree

    Schönen guten Tag ich habe mal eine wichtige Frage es geht um ein Fall der sich in der Nachbarschaft Abspielt .Ich würde gefragt ob ich als Zeugin bei ihrer Anwältin angegeben werden möchte .Ich möchte das nicht möchte mich da raus halten und auch nicht vor Gericht Aussagen. Wenn man nicht als Zeuge geladen werden möchte ,kann man dann gegen den Willen gezwungen werden vor Gericht zu erscheinen obwohl man verneint hat als Zeuge angegeben zu sein ,bzw kann man eine Aussage bei der Polizei machen, und es schriftlich zur Anwältinschicken stattdessen vor Gericht Aussagen zu müssen erst Recht wenn man kein richtiger Zeuge ist nur Vermutung hat

  15. Avatar von Nawrath
    Nawrath

    Habe gerade einen Brief von der Polizei Köln bekommen wo drinnen steht
    Ich werde vorgeladen als zeuge wegen volksverhetzung!

    1 ich weiß nicht was ich sagen soll
    2 ist mir da nichts bekannt! Der Brief war ohne Gründe auf einmal im Briefkasten!
    3 und wie kommen die auf mich?

    Verstehe das Ganze nicht.

  16. Avatar von Karin Müller
    Karin Müller

    Hallo,
    wie siehtes denn aus, wenn ich mit einem offenen Haftbefehl (Erzwingungshaft auf Grund von Zahlungsrückständen) als Zeuge und Geschädigte zum Verfahren beim Amtsgericht erscheine?! Besteht die Möglichkeit, dass der Richter darüber informiertist und ich von dort abgeführt werde??

  17. Avatar von Alem
    Alem

    Sehr geehrter Hr. Dr. Prigge,

    Ich habe eine Vorlage zur Zeugenvernehmung, bie der Polizei
    Meine Frage ist als Zeuge dürfen die von mir eine Probe speichern aus dem Mund nehmen
    Für den DNA.
    Und haben sie das Recht oder nicht wie soll ich mich da verhalten bitte.
    Wenn das in Frage kommt?

    LG

  18. Avatar von Thomas Lehmann
    Thomas Lehmann

    Ich soll in einer Streitigkeit meines ehemaligen Arbeitgeber mit einem Kunden aussagen. Hier wurde ein
    Produkt ge- bzw. verkauft, die der Kunde (Fliesen) verlegen lassen hat und hat diese nach Verlegung
    reklamiert. Ich bin psychisch erkrankt aufgrund
    meines Arbeitsverhältnisses und habe im Jahr 2021 bereits mit meinem Chef gemeinsam eine wahrheitsgemäße Stellungnahme an den gegnerischen Anwalt abgegeben. Mein Gesundheitszustand lässt es momentan nicht zu zu einem anstehenden Gerichtstermin zu erscheinen. Mache ich mich strafbar oder muss ich trotzdem zum Termin erscheinen?

  19. Avatar von Solimann
    Solimann

    Ich habe eine Ladung als Zeuge, jedoch werde ich für einige Wochen im Ausland sein. Dort habe ich selber einen Fall, der gelöst werden müssen, sonst werde ich verhaftet. Was muss ich machen?