
Keine Straßenprostitution in Dortmund
Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die in Dortmund geltende Sperrbezirksverordnung, mit der das bisher für bestimmte innerstädtische Bereiche geltende Prostitutionsverbot um ein nahezu das gesamte weitere Dortmunder Stadtgebiet umfassendes Verbot der Straßenprostitution ergänzt wurde, rechtmäßig ist (OVG NRW, Urteil vom 11.07.2015 – 5 A 1188/13). Es hat die Klage einer Sexarbeiterin abgewiesen und eine…
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