
Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigen Polizeimaßnahmen möglich
Auch bei rechtmäßigen Eingriffen in das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit kann der Staat zu Schmerzensgeld verpflichtet sein, wenn dieser dem Betroffenen ein Sonderopfer abverlangt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und der Klage eines Mannes, der bei einem Polizeieinsatz an der Schulter verletzt wurde, stattgegeben (BGH, Urteil vom 7. September 2017 – III…
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