Lassen Sie sich eine polizeiliche Anordnung schriftlich bestätigen

Sich kurzfristig erledigende Maßnahmen der Polizei (z.B. Identitätsfeststellung, Einkesselung bei einer Versammlung) werden – wenn überhaupt – mündlich angeordnet. In diesem Fall sollten Sie schnell handeln, um Ihre rechtliche Situation einschätzen zu können. Eine schriftliche Begründung erhalten Sie zumeist nicht, was ein späteres rechtliches Vorgehen erschweren kann.

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Auch wenn Ihnen gegenüber mündlich erläutert wurde, warum die Maßnahme getroffen wurde, ist eine nachträgliche Überprüfung einfacher, wenn die Anordnung und ihre Begründung „schwarz auf weiß“ vorliegt.

Polizei muss mündliche Anordnungen schriftlich bestätigen

Wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, können Sie sich eine Maßnahme, die nicht auf Grundlage eines schriftlichen Bescheids ergangen ist, im Nachhinein bestätigen lassen. Das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) regelt die Pflicht der Polizeibehörde zur Bestätigung:

Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.

§ 37 Abs. 2 S. 2 VwVfG NRW

Die Bestätigung erfasst nicht nur die erlassene Anordnung, die Behörde muss sie nachträglich mit einer Begründung versehen:

Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen.

§ 39 Abs. 1 S. 1 VwVfG NRW

Mit diesem Schreiben ist es leichter, die Maßnahme rechtlich zu prüfen. Natürlich muss trotzdem Akteneinsicht genommen werden, aber durch die Bestätigung erhält man zumindest einen Hinweis darauf, was sich die Beamtinnen und Beamten gedacht haben, als sie die Anordnung erlassen haben.

Achtung: Schnell reagieren!

Die Voraussetzungen für eine Bestätigung sind

  • ein mündlicher Verwaltungsakt,
  • ein berechtigtes Interesse des Betroffenen und
  • die Bestätigung wird unverzüglich verlangt.

Die erste Voraussetzung wird beispielsweise nicht erfüllt sein, wenn die Polizei gehandelt hat, um eine Straftat aufzuklären. In diesem Falle gilt nicht VwVfG, sondern die Strafprozessordnung. Überlegen Sie daher, ob die Maßnahme im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren stand.

Im Zweifelsfall sollten Sie dennoch eine Bestätigung verlangen.

Ein berechtigtes Interesse wird so gut wie immer anzunehmen sein. Wenn eine Klage gegen die Maßnahme in Betracht kommt muss der Betroffene die Möglichkeit haben, die Anordnung schriftlich nachzuvollziehen und sich gegebenenfalls mit einem Anwalt zu beraten.

Problematisch ist das Erfordernis der Unverzüglichkeit. Unverzüglich heißt „ohne schuldhaftes Zögern“, so dass Sie entweder bereits bei Durchführung der Maßnahme, jedenfalls aber in den Tagen danach eine Bestätigung verlangen sollten. Als Richtwert kann man sagen, dass Sie innerhalb von 7-14 Tagen tätig werden sollten. Lassen Sie sich zu viel Zeit, muss die Polizei einen Verwaltungsakt nicht mehr bestätigen.

Bestätigung öfter anfordern

In der Regel fordern Betroffene eine Bestätigung nicht an – ein Fehler. Auch wenn Sie noch nicht genau wissen, ob Sie gegen eine polizeiliche Maßnahme klagen wollen, sollten Sie eine Bestätigung verlangen. Denn je besser Sie die Rechtslage einschätzen können, desto einfacher wird die Entscheidung für oder gegen ein rechtliches Vorgehen sein.

Musterschreiben

Am [Datum] ordnete einer Ihrer Beamten [ggf. Name/Beschreibung] in [Ort] mir gegenüber folgendes an: [Beschreibung]. Gemäß § 37 Abs. 2 S. 2 VwVfG NRW verlange ich eine schriftliche Bestätigung der Maßnahme einschließlich Begründung.

War dieser Beitrag hilfreich für Sie?

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Über den Autor
Rechtsanwalt 


Schreiben Sie einen Kommentar zu Meyer Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

5 Antworten

  1. Avatar von Meyer
    Meyer

    Was macht man, wenn der Polizist sich einfach weigert, die Anordnung schriftlich bestätigen zu lassen?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Das wäre dann ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

  2. Avatar von JLloyd
    JLloyd

    Leider ist die Polizei Ländersache. Gibt’s das auch für Bayern?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Das Schreiben ist zwar für NRW, wenn Sie die Paragraphen löschen können Sie es aber auch für Bayern nutzen.

  3. Avatar von Anonym
    Anonym

    Wie sicher ich mich dagegen ab, dass in der schriftlichen Begründung etwas anderes steht als mir mündlich mitgeteilt wurde?