Examen ohne Rep #2: Eingrenzung, Literatur, Erarbeitung und Wiederholung

Im ersten Teil der Serie „Examen ohne Rep“ ging es um die Vorbereitung des Marathons bis zum Examen. Nachdem der Einstieg begonnen ist, geht es ans Eingemachte. Damit der Stoff am Ende richtig sitzt, ist viel Arbeit nötig. Die (in der Regel) knappe Zeit bis zum Examen muss daher sinnvoll genutzt werden.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Entscheidend sind die Basics

Ein Rat, der in so ziemlich allen Büchern zur Examenvorbereitung immer wieder anzutreffen ist: Es kommt nicht auf Spezialwissen an, die Basics müssen sitzen. Sich hieran zu orientieren hat sich im Examen als sehr wertvoll erwiesen, denn in der Tat waren die Klausurkonstellationen beinahe durch die Bank weg atypisch gelagert. Es kam auf eine saubere Argumentation anhand allgemeiner rechtlicher Kriterien an und weniger auf die klassische Darstellung von Meinungsstreitigkeiten. Ein paar Abstriche muss man hier beim Strafrecht machen, denn hier gibt es „Klassiker“, die man einfach kennen muss. Trotzdem wird auch im Strafrecht nicht belohnt, wer viele Theorien kennt, sondern wer den Schwerpunkt erfasst und angemessen bearbeitet.

Aber viel gewonnen hat man als fauler Student dabei nicht, denn es bleibt dabei, dass einem die Lernerei nicht erspart bleibt.

Stoff eingrenzen

Angesichts der Stoffülle steht man auch dann erst einmal wie ein Ochs vorm Berg, wenn man sich die Rechtsgrundlagen der 1. Staatsprüfung vergegenwärtigt hat (siehe Teil 1 der Serie). Darum muss ein besserer Überblick her.

Es macht Sinn, sich einen Tag pro Rechtsgebiet Zeit zu nehmen, um einmal die Inhaltsverzeichnisse der entsprechenden Lehr- und Fallbücher für die Kerngebiete (im BGB: BGB AT, Schuldrecht AT und BT, Sachenrecht, Deliktsrecht; im  Öffentlichen Recht: Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verwaltungsrecht AT, Polizeirecht, Baurecht, Verfassungsprozessrecht; Strafrecht: AT und BT) durchzublättern. Die Nebengebiete würde ich erst dann behandeln, wenn die Kerngebiete mehr als ein Mal durchgearbeitet wurden. Denn diese werden im Examen zwar immer wieder vorkommen, erfordern aber kein vertieftes Wissen. Das JAG schreibt hier nur ein Wissen „im Überblick“ vor. Dafür müssen die Kerngebiete sitzen. Auch wenn Verwaltungsprozessrecht und Baurecht ebenfalls „im Überblick“ verlangt werden, würde ich empfehlen sie wie Kerngebiete zu behandeln. Verwaltungsprozessrecht kommt in beinahe jeder Verwaltungsrechtsklausur vor und bietet nicht selten die Einkleidung bei Grundrechtsfällen. Das Baurecht erfordert an einigen Stellen Spezialwissen, das aber für das Verständnis des Verwaltungsrechts AT nützt (z.B. bei Fragen des Drittschutzes).

Beim lesen der Inhaltsübersichten sollte man in einer Tabelle versuchen, die einzelnen Themen zu kleineren Lerneinheiten zusammenzufassen. Beispielsweise kann man dies anhand konkrete Normen (z.B. § 263 StGB) tun oder aber anhand eines Themenkomplexes (z.B. Übereignungstatbestände nach §§ 929 ff. BGB). Die Tabelle sollte nicht zu kleinteilig sein und jede Lerneinheit sollte in sich abgeschlossen sein. Als kleine Orientierung kann diese frei zugängliche Liste des Repetitoriums Hoffmann gut genutzt werden.

Man sollte vor der großen Zahl der Lektionen nicht erschrecken. Einige sind schneller abzuarbeiten, bei anderen braucht man etwas länger. In jedem Fall ist eine ausreichende Vorbereitung in einem Jahr machbar. Viele Studierende haben das Examen erfolgreich gemeistert, teilweise mit bedeutend mehr Zeitdruck oder Belastungen abseits des Studiums. Es bleibt dabei:

Don’t panic.

Douglas Adams – The Hitchhiker’s Guide to the Galaxy

Literatur

Welche Literatur am besten ist, darüber scheiden sich die Geister. Zunächst zur Frage, ob nun Skripten, Lehrbücher oder Fallbücher am sinnvollsten für die Vorbereitung sind. Ich bin der Meinung, dass alle drei Gattungen von Studienbüchern ihre Stärken und Schwächen haben. Skripten beispielsweise eignen sich hervorragend für einen komprimierten Überblick und zur schnellen Wiederholung, sie versagen aber (logischerweise) dann häufig, wenn es daum geht ein Rechtsproblem zu durchdringen. Sie sind einfach zu dünn. Ich würde daher in unterschiedlichen Lernphasen auch zu unterschiedlichen Büchern raten (dazu gleich mehr).

Hier meine „Lieblinge“ im Studium:

Zivilrecht

Ungeschlagen ist der Kropholler (Kropholler, Studienkommentar BGB, 13. Auflage, München 2011), ein Studienkommentar, der sich nicht nur als Nachschlagewerk eignet, sondern mindestens einmal durchgelesen sein will. Sehr gut war meiner Meinung nach auch Olzen/Wank, Zivilrechtliche Klausurenlehre, 7. Auflage, Köln 2012, ein dickes Fallbuch mit vielen Tipps für die Klausur.

Strafrecht:

Im Strafrecht sind die Skripten der UniRep Jura-Reihe (Jäger, Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, 5. Auflage, Heidelberg 2012 bzw. Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, 4. Auflage, Heidelberg 2011) ganz gut. Dazu passt Joecks, Studienkommentar StGB, 10. Auflage, München 2012. Die Skripten von Alpmann geben meiner Meinung nach ebenfalls einen soliden Überblick. Fürs Klausurenschreiben: Klausurenkurs im Strafrecht I-III von Beulke (erschienen bei C.F. MüllerI).

Öffentliches Recht

Im Verwaltungsrecht AT habe ich gerne den Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Auflage, München 2013  gelesen. Als Fallbuch dazu sehr gut Peine, Klausurenkurs im Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Heidelberg 2010. Für Grundrechte habe ich mit Michael/Morlok, Grundrechte, 3. Auflage, Baden-Baden 2012. Neu erschienen ist Morlok/Michael, Staatsorganisationsrecht, 1. Auflage, Baden-Baden 2013.

Für den Endspurt solltet ihr euch Preis/Prütting/Sachs/Weigend, Die Examensklausur, 4. Auflage 2010, anschauen. Originalklausuren mit Lösungsskizzen und hilfreichen Tipps.

Letztlich habe ich natürlich sehr viel mehr Bücher und Skripten gelesen, aber das waren die, die mir am ehesten im Gedächtnis geblieben sind.

Lernphasen

Meine Zeit bis zum Examen habe ich in drei Lernphasen aufgeteilt. Die Erarbeitungsphase, die Vertiefungsphase und die Wiederholungsphase. Da ich in den ersten vier Semestern viel in anderen Bereichen als Jura unterwegs war (und hier auch viel gelernt habe, aber eben kein unmittelbar examensrelevantes Wissen), musste ich relativ weit vorne anfangen.

Erarbeitungsphase

Die Erarbeitungsphase dauerte bei mir etwa vier Monate. In dieser Zeit habe ich im Wesentlichen mit Skripten und Kurzlehrbüchern gearbeitet und eigene Skripten geschrieben (dazu mehr in Teil 3, wo es um Lernstrategien gehen wird). Dabei habe ich mich nicht auf einzelne Probleme gestürzt, sondern allgemeine Strukturen gelernt. Frei nach dem Prinzip: Vom Allgemeinen zum Besonderen. In dieser Phase habe ich jeweils einen Teil meiner Mitschriften der vergangenen Wochen zu Beginn des Tages überflogen, um nicht bereits nach drei Wochen alles vom Anfang der Erarbeitungsphase wieder vergessen zu haben. Genauso habe ich im Bus bzw. der Bahn immer wieder die Übersichten rausgeholt, wenn mir danach war. Gerade dieses immer wieder drauf schauen hilft, etwas auch wirklich aufzunehmen.

Vertiefungsphase

In der zweiten Phase, die bei mir 5 Monate dauerte, habe ich dann den Stoff vertieft. Ich habe also mit Lehrbüchern die wichtigsten Examensprobleme durchgearbeitet und versucht, ein tieferes Verständnis von den Normen zu erhalten, die ich zu prüfen hatte. Diese Probleme habe ich dann in die Skripten eingefügt und in der Zeit auch Kurzübersichten der wichtigsten Normen mit ihren Fallen und Problemen erstellt. Am Ende der Vertiefungsphase habe ich die Nebengebiete dazu genommen.

Wiederholungsphase

Zuletzt war die Zeit, das Gelernte drei Monate lang immer wieder zu wiederholen. Das war eine wirklich dröge Angelegenheit und wenn man das Gefühl hat, dass einem alles zum Hals raus hängt, weil man es schon zu oft gelesen hat, dann sollte man das Ganze noch ein paar Mal wiederholen. Durch die intensive Vorbereitungsphase reicht oft ein Stichwort und man ist „im Film“, aber man muss es eben auch kontinuierlich tun.

Kombinationen gegen Langeweile

Bei der Vorbereitung war es wichtig, nicht nur jeden Tag in der Bibliothek zu sitzen und zu lesen, sondern dem Stoff immer anders. Ob im Klausurenkurs, im Unirep oder sonstwo. Die Uni bietet viele Möglichkeiten, die man nutzen sollte. Ich habe zum Beispiel (neben Unirep und Klausurenkurs) am Wochenende mal ein wissenschaftliches Symposion, mal ein Seminar bei einem Professor als Zuhörer besucht. Das ersetzt die Bibliothek zwar nicht, macht aber Lust auf mehr.

Viel Erfolg!

Im Teil 3 der Serie wird es um Lernstrategien und den Aufbau eines Skripts zur Examensvorbereitung gehen.

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3 Antworten

  1. Avatar von Simon van Hoof
    Simon van Hoof

    Guten Tag,

    Ich habe eine Frage bezüglich der einzelnen Phasen der Vorbereitung in Kombination mit der Erstellung der Lektionen (angelehnt an die beispielhafte Liste): wenn man seinen Lernplan komplett durchstrukurieren möchte, macht es wahrscheinlich Sinn, zwischen einfachen „Basic-Themen“ sowie schweren Examensproblemen zu differenzieren, um so die Lektionen in den einzelnen Phasen besser strukturieren zu können, oder ?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Das wäre tatsächlich sinnvoll. Ich habe mich in der Examensvorbereitung so verhalten, allerdings ohne eine solche Differenzierung „förmlich“ vorzunehmen. Man erkennt doch ganz gut, welche Probleme eher abseitig sind ;-)

  2. Avatar von Laura
    Laura

    Hallo,

    mir gefällt die Einteilung der Examensvorbereitung in drei Phasen sehr gut. Haben Sie Ihre „Liste mit Lerneinheiten der Kerngebiete“ entsprechend zweimal durchgearbeitet haben – einmal in der Erarbeitungsphase und einmal in der Vertiefungsphase? Oder blieb es bei einem „Jahreslernplan“ und wiederkehrende Probleme z.B. des BGB AT wurden in fortgeschrittenen Lerneinheiten z.B. zum Schuldrecht BT vertieft? Oder im Rahmen der Klausurfehleranalyse?

    Freundliche Grüße
    Laura