Rechtliche Anforderungen an die Checkout-Seite bei Onlineshops

Fehler auf der Checkout-Seite können erhebliche Probleme für Onlineshops nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall sind Bestellungen nicht zustande gekommen, es drohen Abmahnungen der Konkurrenz. Wir zeigen, welche Informationen Sie bereitstellen müssen und wie die letzte Seite im Bestellprozess aussehen sollte.

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

Was sagt das Gesetz zur Checkout-Seite?

Die gesetzlichen Pflichten bei der Gestaltung der Checkout-Seite lassen sich in folgende drei Problemkreise unterteilen:

  1. Zusammenfassung der Bestellung (§ 312j Abs. 2 BGB i.v.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB)
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 312i Abs. 1 Nr. 2 und 4 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB)
  3. Widerrufsbelehrung (§ 312d Abs. 1 BGB i.v.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB)
  4. Bestellbutton (312j Abs. 3 BGB)

Im Folgenden zeigen wir, wie sich diese Vorgaben im Einzelnen umsetzen lassen.

Zusammenfassung der Bestellung

Auf der Checkout-Seite muss der Verbraucher verschiedene Informationen klar und verständlich in hervorgehobener Weise lesen können – und zwar unmittelbar bevor er seine Bestellung abgibt.

Auf der Checkout-Seite anzugeben sind:

  • die wesentlichen Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen angemessenen Umfang
  • der Gesamtpreis der Waren/Dienstleistungen, einschließlich aller Steuern und Abgaben
  • gegebenenfalls ein Hinweis, dass der Preis auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert wurde
  • alle zusätzlich zu dem Gesamtpreis anfallenden Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten
  • bei Abonnement-Vertägen der Gesamtpreis, und zwar die pro Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten sowie die monatlichen Gesamtkosten
  • gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge
  • gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht (Mindestvertragslaufzeit)

Welche Informationen konkret darzustellen sind, hängt somit auch davon ab, was konkret verkauft wird. Bei Waren sind Angaben zu Kündigungsfristen natürlich nicht erforderlich.

Verlinkung nicht ausreichend

Die Informationen müssen sich auf der Seite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt (= Checkout-Seite). Es reicht nicht aus, dass sie nur über einen Link abrufbar sind.

So setzen Sie die Vorgaben auf der Checkout-Seite um:

Platzieren Sie eine Übersicht über die bestellten Waren und Dienstleistungen direkt oberhalb des Bestellbuttons. Beim Verkauf von Waren empfehlen wir mindestens folgende Angaben:

  • Wesentliche Merkmale der Waren
    • Bezeichnung
    • Anzahl
    • Gewicht
    • Maße
    • Farbe
    • Version/Ausführung
    • Material
    • Zustand (neu, gebraucht, …)
  • Versandkosten
  • Gesamtpreis
  • Mehrwertsteuer

Darüber hinaus ist eine Abbildung der Ware empfehlenswert.

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Ist Ihr Onlineshop rechtssicher? Wir machen Ihnen gerne ein Angebot für einen Checkup, in dem wir Ihre Seite auf Herz und Nieren prüfen.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) muss der Kunde vor Abgabe der Bestellung abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern können. Dazu sollten die AGB oberhalb des Bestellbuttons verlinkt werden.

AGB im Onlineshop korrekt verlinken

Wie Sie die AGB auf der Checkout-Seite einbinden, ob ein Kästchen zum Ankreuzen erforderlich ist und einen Mustertext erläutern wir ausführlich in unserem Artikel „Formulierung für den Hinweis auf die AGB“.

Widerrufsbelehrung

Vor dem Abschluss der Bestellung müssen Verbraucher auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen werden. Dies kann durch eine Verlinkung der Widerrufsbelehrung erfolgen. Es bietet sich hierfür an, den Hinweis auf die AGB und auf die Widerrufsbelehrung zusammenfassend zu gestalten:

Formulierungsvorschlag

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Die Widerrufsbelehrung kann in den AGB integriert sein. In diesem Fall reicht es aus, auf die AGB zu verweisen.

Bestellbutton

Der Bestellbutton bildet den Abschluss der Checkout-Seite. Die Beschriftung muss zwingend die Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“ oder entsprechend eindeutig sein. Verbraucher sollen wissen, dass sie mit einem Klick auf den Button einen Vertrag abschließen.

Mögliche Formulierungen für den Bestellbutton:

  • Zahlungspflichtig bestellen
  • Kostenpflichtig bestellen
  • (Jetzt) Kaufen

Nicht ausreichend sind Formulierungen, bei denen die Zahlungsverpflichtung unklar bleibt. Eine Beschriftung mit „Bestellen“ wäre daher unzulässig.

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Was ist sonst zu beachten?

Onlineshops müssen eine Vielzahl an Pflichten erfüllen – und es kommen immer mehr dazu. Eine kleine (nicht abschließende) Auswahl an Problemen:

  • Werbung
  • Übersichtsseiten
  • Produktseiten
  • Bestellprozess
  • Preisangaben
  • Versandkosten
  • Pflichtangaben in Bezug auf
    • Textilien
    • Batterien
    • Spielzeug
  • Urheberrecht

Wer sichergehen will, dass sein Onlineshop alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, sollte einen Check durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vornehmen lassen. In jedem Falle sollten Unternehmer auf dem Laufenden bleiben, um bei Änderungen der Gesetze oder aktuellen Entscheidungen der Rechtsprechung reagieren zu können.

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