Der sorglose und nachlässige Umgang mit eigenen und fremden Ausrüstungsgegenständen ist ein charakterlicher Mangel, der die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis…
In meiner Kanzlei berate und vertrete ich Sie gegenüber Behörden und vor den Gerichten, insbesondere im Medien- und IT-Recht sowie im Verwaltungsrecht. Mehr zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit erfahren Sie hier.
Für individuelle Lösungen braucht es eine eine moderne Beratung auf fachlich hohem Niveau. Im Vordergrund stehen für mich persönliche Erreichbarkeit, Flexibilität, Vertraulichkeit und Kostentransparenz.
Als Referent vermittle ich in Seminaren und Workshops rechtliches Know-How - praxisnah, anschaulich und verständlich für alle. Zudem beschäftige ich mich mit aktuellen Entwicklungen im Bereich Bürgerrechte.
Der sorglose und nachlässige Umgang mit eigenen und fremden Ausrüstungsgegenständen ist ein charakterlicher Mangel, der die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis…
Bewerberinnen und Bewerber für einen Dienstposten sind im Beamtenrecht nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszuwählen. Art. 33 Abs. 2 GG garantiert…
Es gibt Versammlungsauflagen, die von den Versammlungsbehörden „standardmäßig“ ausgesprochen werden. Dazu zählt beispielsweise das Verbot des Mitführend von Behältnissen aus…
Eine Brustvergrößerung bedeutet nicht zwingend, dass eine Bewerberin für den Polizeidienst ungeeignet ist. Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom…